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Sachverhalt: Nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 des Eigenbetriebsgesetzes ist der
Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber
dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes verlangt. Die ist aufgrund des zu erwartenden Ergebnisses im
Teilwirtschaftsplan des Badehauses der Fall. Aus diesem Grund legen wir beigefügt den Nachtrag zum
Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung
vor. Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Betriebssatzung hat die Betriebskommission eine
Stellungnahme zum Nachtrag des Wirtschaftsplanes abzugeben und diese dem
Magistrat vor Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden
Entwurf des Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2007 für den Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Anlagen |
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