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Vorlage - VO/0255/07  

 
 
Betreff: Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2007 für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kaufm. Gebäude-Management   
Beratungsfolge:
Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2007 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
29.11.2007 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.12.2007 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung am 5.12.2007 und 7.12.2007 um 19.00 Uhr. zurückgestellt   
18.12.2007 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 des Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes verlangt.

 

Die ist aufgrund des zu erwartenden Ergebnisses im Teilwirtschaftsplan des Badehauses der Fall.

 

Aus diesem Grund legen wir beigefügt den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vor. Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Betriebssatzung hat die Betriebskommission eine Stellungnahme zum Nachtrag des Wirtschaftsplanes abzugeben und diese dem Magistrat vor Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden Entwurf des Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2007 für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

 

Anlagen

Anlagen