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Vorlage - VO/0074/07-1  

 
 
Betreff: Gärten im Außenbereich;
genutzte Grundstücke in der Ortsrandlage direkt an der Bebauung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
26.09.2007 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
21.11.2007 
13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2007 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.10.2007 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
04.12.2007 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung am 5.12.2007 und 7.12.2007 um 19.00 Uhr. zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2007 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Während der Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfes A 1.4 „Waldacker“ wurde von verschiedenen Anwohnern die Anregung vorgebracht, auch die von ihnen als Gärten genutzten Grundstücke am Ortsrand von Waldacker mit in den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan A 1.4 aufzunehmen.

Dies wurde in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, da der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes nicht erweitert werden sollte.

 

Würde den Anregungen gefolgt, ist zu prüfen, wo und wie weit in den Randbereichen des Bebauungsplangebietes, in denen angrenzende Flurstücke als erweiterter Wohngarten genutzt werden, der Geltungsbereich erweitert werden müsste.

Bei den Beratungen ist zu berücksichtigen, dass hier gegebenenfalls ein Präzedenzfall geschaffen wird, auf den sich auch die Eigentümer von Grundstücken in den anderen Stadtteilen beziehen könnten. Daher wurden in diesem Zusammenhang auch die Randbereiche der übrigen Stadtteile untersucht und aufgenommen.

Besonders wurde darauf geachtet, wo eine unmittelbare Nutzung durch den Anwohner direkt erfolgt und sich die Nutzung der angrenzenden Grundstücke in den Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB erstreckt.

 

In Erfüllung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung der Sitzung vom 30.5.2006) vom 01.6.2006 ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist, weiterhin eine Nutzung als Garten zu ermöglichen. Diese wäre dann in einem weiteren Bebauungsplan planungsrechtlich festzulegen.

 

In einer örtlichen Erhebung wurden zunächst alle baulichen Anlagen, wie Einfriedigungen, Gartenhäuser und Zufahrten erfasst, die auf den Grundstücken errichtet wurden, die an das Bebauungsplangebiet angrenzen und im Außenbereich liegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auflistung der Einzelerhebungen:

 

Flur/Flurstück/                Art der Nutzung/           Baugenehmigung vorhanden ja/nein

Lage                               bauliche Anlage            sonstiges/Besonderheiten

__________________________________________________________________________

1)

Flur 10/Flurst.32/1            Einfahrtsbereich                                  nein

Lerchenstr.8                                       Zaun und Toreinfahrt

 

2)

Flur 10/Flurst.42/6            Garten  Gartenhütte/                           nein

Lerchenstr.10A               Garage/Zaun

 

3)

Flur 10/Flurst.42/7            Einfahrtsbereich                                  nein

Lerchenstr.10                  Zaun und Toreinfahrt

 

4)

Flur 10/Flurst.135/2          Garten                                       nein

verläng.Lindenweg         Gartenhütte und Zaun     Zaunhöhe ca.1,60m /Stacheldraht

 

5)

Flur 11/Flurst.44/2            Garten                   

verläng.Lindenweg         Zaun                             Zaunhöhe ca. 1,70m

 

6)

Flur 10/ Flurst. 149/3        Garten                          Zaunhöhe ca. 1,00m

Ulmenstr.12                    Zaun  (ca. 20m tiefe Nutzung)

 

7)

Flur 11/Flurst.43/5            Garten                          tlw.Genehmigungen aus 1970/76/78

Drosselstr.33 A/B            Zaun                             Zaunhöhe ca. 1,50m

                                                                          B-Plan A1.1 seit 1972

 

8)

Flur 11/Flurst.36/3            Gartenhütte/                                       nein

Flur 11/Flurst.35/3            Baumaterial                      Bauschuttablagerung

Drosselstr.27

 

9)

Flur 11/Flurst.28/3            PKW-Zufahrt                                        nein

Drosselstr.17                   Blockhütte/Gartenhütte

                                      Teileinzäunung

 

10)

Flur 11/Flurst.4/1,7,8,9     Gartenbetrieb/Baumschule           nein

                                      Zaun und Torzufahrt       hoher Zaun massives Tor 

 

11)

Flur 11/Flurst.25/3            Holzzaun/Rangerzaun                            nein

Drosselstr.9-13

 

 

 

 

 

 

 

Flur/Flurstück/                Art der Nutzung/           Baugenehmigung vorhanden ja/nein

Lage                               bauliche Anlage            sonstiges/Besonderheiten

__________________________________________________________________________

 

12)

Flur 1 1/Flurst.23/3           Garten                             nein

Drosselstr.7                    Zaun und Torzufahrt       Zaun und Tor höher 1,80m

 

13)

Flur 11/Flurst.21/3            Garten                             nein

Drosselstr.5                    Zaun und Zugangstür

 

14)

Flur 11/Flurst.20/3            Garten                             nein

Drosselstr.5                    Zaun und Torzufahrt

 

15)

Flur 11/Flurst.19/3            Garten                             nein

Drosselstr.3                    Zaun und Torzufahrt

 

16)

Flur 11/Flurst.397/3          Garten                             nein

Am Lerchenberg 33A      Zaun und Gartenhütte     Mülltonne etc. auf Flurst. 110/1

 

17)

Flur 11/Flurst.110/3          Garten                             nein

Am Lerchenberg 33        Zaun

 

18)

Flur 11/Flurst.398/4          Garten                             nein

Am Lerchenberg 31A      Zaun und Gartenhütte

 

19)

Flur 11/Flurst.110/5          Garten                             nein

Am Lerchenberg 31        Zaun

 

20)

Flur 11/Flurst.110/6          Garten                             nein

Am Lerchenberg 29A      Zaun und Gartenhütte

 

21)

Flur 11/Flurst.110/7          Garten                             nein

Am Lerchenberg 29        tlw.Zaun

 

22)

Flur 11/Flurst.95/1            tlw. Garten                       nein

Am Buchrain                            tlw. Zaun             betroffen sind hier die Wohnhäuser

Goethestr.                                                          „Am Buchrain“ 3-3c,13,15-15b,21 und

                                                                          „Goethestr.“ 2,1a

 

23)

Flur 8/Flurst.343               Zaun                                                    nein

Wingerstr.8

 

 

Fazit: Alle hier aufgeführten Bauten – mit Ausnahme der Bebauung Drosselstr.33 A/B ,

(hier liegen z.T. Genehmigungen vor) -  stehen sowohl dem Bauordnungsrecht als auch

dem HeNaTG (Hess. Naturschutzgesetz) entgegen.

 

 

In den Beratungen ergab sich, dass unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes auch die Ortsränder der anderen Stadtteile zu untersuchen sind.

 

 

Flur/Flurstück/                Art der Nutzung/           Baugenehmigung vorhanden ja/nein

Lage                               bauliche Anlage            sonstiges/ Besonderheiten

 

Ober-Roden

 

24)

Flur 18/Flurst.222/1          Holzablagerung                                     nein

In der Dreispitze 34

 

 

 

Urberach

 

25)

Flur 11 /Flurstück 250/1    Holzablagerungen,                                nein

und 251/1                        Traktor, Baumhaus

Am Eichenbühl 53           Spielgeräte

 

26)

Flur 11/ Flurst. 260/1        Eínzäunung,Holzhütte,Bolzplatz,            nein

                   und 261/1     Holzablagerungen

Am Eichenbühl 35

 

27)

Flur 11/Flurst. 268/1         Gartenhütte                                         nein

Am Eichenbühl 25A

 

28)

Flur 11/Flurst.271/1          Einzäunung, Gartenhütte                       nein

Am Eichenbühl 23A         Spielgeräte

 

29)

Flur 11/Flurst. 276/1(Lotz) Einzäunung , Gartenhütte                      nein

Genutzt von Eigentümer

aus Jenaer Str.8-14

 

30)

Flur 14/Flurstück 226-230

Flurstücke 226+230           Holzablagerungen, Einzäunung, Hütte      nein

Flurstücke 227-229            Einzäunung und Garten                          nein

Ameisenheckenweg 6-12

Flur/Flurstück/                Art der Nutzung/           Baugenehmigung vorhanden ja/nein

Lage                               bauliche Anlage            sonstiges/ Besonderheiten

 

31)

Flur 4/Flurstück 281/2       Einzäunung,Kompost,Garten,Bäume                  nein

Bergweg 56

 

32)

Flur 14/Flurst.290-293       Einzäunung (tlw.),Garten,Hütten            Wegeparzelle wird

Ameisenheckenweg 37-43         Spielgeräte                                         von Eigentümern

                                                                                                mitbenutzt

 

 

 

 

Messenhausen

 

33)

Flur1/Flurst.15/6;15/5       Pferdehaltung

und 8

Urberacher Str. 33

 

(Anmerkung: In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur vom 21.11.2007 wurde festgelegt, dass über diesen Punkt zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll)

 

34)

Flur 2/Flurst.90/7             Einzäunung, Gartennutzung,Nebengebäude       nein

Eichenweg 13

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die an die Bebauung direkt angrenzenden Außenbereiche keine Bebauungspläne aufzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen