Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Während
der Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfes A 1.4 „Waldacker“ wurde
von verschiedenen Anwohnern die Anregung vorgebracht, auch die von ihnen als
Gärten genutzten Grundstücke am Ortsrand von Waldacker mit in den
Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan A 1.4 aufzunehmen. Dies wurde
in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, da der Geltungsbereich des
Bebauungsplangebietes nicht erweitert werden sollte. Würde den
Anregungen gefolgt, ist zu prüfen, wo und wie weit in den Randbereichen des
Bebauungsplangebietes, in denen angrenzende Flurstücke als erweiterter
Wohngarten genutzt werden, der Geltungsbereich erweitert werden müsste. Bei den
Beratungen ist zu berücksichtigen, dass hier gegebenenfalls ein Präzedenzfall
geschaffen wird, auf den sich auch die Eigentümer von Grundstücken in den
anderen Stadtteilen beziehen könnten. Daher wurden in diesem Zusammenhang auch
die Randbereiche der übrigen Stadtteile untersucht und aufgenommen. Besonders
wurde darauf geachtet, wo eine unmittelbare Nutzung durch den Anwohner direkt
erfolgt und sich die Nutzung der angrenzenden Grundstücke in den Außenbereich
im Sinne des § 35 BauGB erstreckt. In
Erfüllung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
(Fortsetzung der Sitzung vom 30.5.2006) vom 01.6.2006 ist zu prüfen, ob es
sinnvoll ist, weiterhin eine Nutzung als Garten zu ermöglichen. Diese wäre dann
in einem weiteren Bebauungsplan planungsrechtlich festzulegen. In einer
örtlichen Erhebung wurden zunächst alle baulichen Anlagen, wie Einfriedigungen,
Gartenhäuser und Zufahrten erfasst, die auf den Grundstücken errichtet wurden, die
an das Bebauungsplangebiet angrenzen und im Außenbereich liegen. Auflistung der
Einzelerhebungen: Flur/Flurstück/ Art
der Nutzung/ Baugenehmigung
vorhanden ja/nein Lage bauliche Anlage sonstiges/Besonderheiten __________________________________________________________________________ 1) Flur 10/Flurst.32/1 Einfahrtsbereich nein Lerchenstr.8 Zaun und Toreinfahrt 2) Flur
10/Flurst.42/6 Garten Gartenhütte/ nein Lerchenstr.10A Garage/Zaun 3) Flur
10/Flurst.42/7 Einfahrtsbereich nein Lerchenstr.10 Zaun und Toreinfahrt 4) Flur
10/Flurst.135/2 Garten nein verläng.Lindenweg Gartenhütte
und Zaun Zaunhöhe ca.1,60m
/Stacheldraht 5) Flur
11/Flurst.44/2 Garten verläng.Lindenweg Zaun Zaunhöhe ca. 1,70m 6) Flur 10/ Flurst. 149/3 Garten Zaunhöhe ca. 1,00m Ulmenstr.12 Zaun (ca. 20m tiefe Nutzung) 7) Flur 11/Flurst.43/5 Garten tlw.Genehmigungen
aus 1970/76/78 Drosselstr.33 A/B Zaun Zaunhöhe ca. 1,50m B-Plan
A1.1 seit 1972 8) Flur 11/Flurst.36/3 Gartenhütte/ nein Flur
11/Flurst.35/3 Baumaterial Bauschuttablagerung Drosselstr.27 9) Flur 11/Flurst.28/3 PKW-Zufahrt nein Drosselstr.17 Blockhütte/Gartenhütte Teileinzäunung 10) Flur 11/Flurst.4/1,7,8,9 Gartenbetrieb/Baumschule nein Zaun
und Torzufahrt hoher Zaun massives
Tor 11) Flur
11/Flurst.25/3 Holzzaun/Rangerzaun nein Drosselstr.9-13 Flur/Flurstück/ Art
der Nutzung/ Baugenehmigung
vorhanden ja/nein Lage bauliche Anlage sonstiges/Besonderheiten __________________________________________________________________________ 12) Flur
1 1/Flurst.23/3 Garten nein Drosselstr.7 Zaun und
Torzufahrt Zaun und Tor höher 1,80m 13) Flur
11/Flurst.21/3 Garten nein Drosselstr.5 Zaun
und Zugangstür 14) Flur
11/Flurst.20/3 Garten nein Drosselstr.5 Zaun
und Torzufahrt 15) Flur
11/Flurst.19/3 Garten nein Drosselstr.3 Zaun und Torzufahrt 16) Flur
11/Flurst.397/3 Garten nein Am Lerchenberg 33A Zaun
und Gartenhütte Mülltonne etc. auf
Flurst. 110/1 17) Flur
11/Flurst.110/3 Garten nein Am
Lerchenberg 33 Zaun 18) Flur
11/Flurst.398/4 Garten nein Am
Lerchenberg 31A Zaun und Gartenhütte 19) Flur
11/Flurst.110/5 Garten nein Am
Lerchenberg 31 Zaun 20) Flur
11/Flurst.110/6 Garten nein Am
Lerchenberg 29A Zaun und Gartenhütte 21) Flur
11/Flurst.110/7 Garten nein Am
Lerchenberg 29 tlw.Zaun 22) Flur
11/Flurst.95/1 tlw. Garten nein Am Buchrain tlw.
Zaun betroffen sind hier die
Wohnhäuser Goethestr. „Am
Buchrain“ 3-3c,13,15-15b,21 und „Goethestr.“
2,1a 23) Flur
8/Flurst.343 Zaun nein Wingerstr.8 Fazit: Alle hier
aufgeführten Bauten – mit Ausnahme der Bebauung Drosselstr.33 A/B , (hier liegen z.T.
Genehmigungen vor) - stehen sowohl dem
Bauordnungsrecht als auch dem HeNaTG
(Hess. Naturschutzgesetz) entgegen. In den Beratungen ergab sich,
dass unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes auch die Ortsränder der
anderen Stadtteile zu untersuchen sind. Flur/Flurstück/ Art
der Nutzung/ Baugenehmigung
vorhanden ja/nein Lage bauliche
Anlage sonstiges/
Besonderheiten Ober-Roden 24) Flur
18/Flurst.222/1 Holzablagerung nein In der
Dreispitze 34 Urberach 25) Flur
11 /Flurstück 250/1 Holzablagerungen, nein und
251/1 Traktor,
Baumhaus Am
Eichenbühl 53 Spielgeräte 26) Flur
11/ Flurst. 260/1 Eínzäunung,Holzhütte,Bolzplatz, nein und 261/1 Holzablagerungen Am
Eichenbühl 35 27) Flur 11/Flurst. 268/1 Gartenhütte nein Am
Eichenbühl 25A 28) Flur
11/Flurst.271/1 Einzäunung,
Gartenhütte nein Am
Eichenbühl 23A Spielgeräte 29) Flur
11/Flurst. 276/1(Lotz) Einzäunung ,
Gartenhütte nein Genutzt
von Eigentümer aus
Jenaer Str.8-14 30) Flur
14/Flurstück 226-230 Flurstücke
226+230 Holzablagerungen,
Einzäunung, Hütte nein Flurstücke
227-229 Einzäunung und Garten nein Ameisenheckenweg
6-12 Flur/Flurstück/ Art
der Nutzung/ Baugenehmigung
vorhanden ja/nein Lage bauliche Anlage sonstiges/ Besonderheiten 31) Flur
4/Flurstück 281/2 Einzäunung,Kompost,Garten,Bäume nein Bergweg
56 32) Flur
14/Flurst.290-293 Einzäunung
(tlw.),Garten,Hütten Wegeparzelle
wird Ameisenheckenweg
37-43 Spielgeräte von
Eigentümern mitbenutzt Messenhausen 33) Flur1/Flurst.15/6;15/5 Pferdehaltung und 8 Urberacher
Str. 33 (Anmerkung: In der Sitzung des Ausschusses
für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur vom 21.11.2007 wurde festgelegt,
dass über diesen Punkt zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll) 34) Flur
2/Flurst.90/7 Einzäunung, Gartennutzung,Nebengebäude nein Eichenweg
13 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt, für die an die Bebauung direkt angrenzenden Außenbereiche keine
Bebauungspläne aufzustellen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen |
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