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Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Im Bereich des Sondergebietes Erikastraße
(Gelände der evangelischen Kirche) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu
beschließen. Es soll dort eine Wohnbebauung ermöglicht und deshalb ein
entsprechendes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. |
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