Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Berufsakademie Rhein-Main wurde im
Jahre 2002 in der Rechtsform der GmbH & Co. KG gegründet. Hintergrund der
Entscheidung war in erster Linie die Möglichkeit der erleichterten Aufnahme von
privaten Investoren als Kommanditisten der KG bei gleichzeitig beschränkter
Haftung der Stadt auf die Stammeinlage bei der BA Rhein-Main Verwaltungs
–GmbH. Der hohe Verwaltungs- und Kostenaufwand, primär bedingt
durch die Vollprüfung der Jahresabschlüsse für die GmbH und die KG
entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, wurde hierfür in
Kauf genommen. Ein späterer Rechtsformwechsel zur kostengünstigeren GmbH
sollte bei fehlendem Interesse von Privatinvestoren als Kapitalgeber erfolgen. Zwischenzeitlich zeigt sich, dass sich über
100 Kooperationspartner als Ausbildungs- und Partnerunternehmen an der BA
beteiligt haben, nicht jedoch in der Eigenschaft als private Investoren. Auf
Grund des fehlenden Nutzens für die Unternehmen ist ein derartiges Engagement
auch künftig kaum zu erwarten. Auf Grund der niedrigeren Verwaltungskosten
und der besseren Transparenz der GmbH im Vergleich zur GmbH & Co. KG,
bei unveränderter beschränkter Haftungspflicht, wurde von den Gremien der
BA ein entsprechender Rechtsformwechsel zur GmbH ab 2007 befürwortet. Andere
Rechtsformen kommen insbesondere auf Grund ungünstiger Haftungsstrukturen und
hoher Gründungskosten nicht in Frage. Der Verwaltungsaufwand verringert sich
erheblich, da Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse künftig nur noch für die
GmbH zu erstellen sind und auch die Gremien (Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung) nicht mehr für beide Gesellschaftsformen tagen
müssen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Rechtsformwechsel der
Berufsakademie Rhein-Main von der GmbH & Co KG zur GmbH zu. Auf eine
Umstellung zum Jahreswechsel 2007/2008 ist hinzuwirken. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Kostenersparnis bei der Berufsakademie bei
unveränderter beschränkter Haftungspflicht der Stadt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||