Der Beschlussvorschlag wird um den Punkt 4 erweitert:
4. Die Möglichkeiten zum Erlass einer kommunalen Satzung mit Vorgaben für die Gestaltung von Vorgärten – „Vorgartensatzung“ – sind zu prüfen. Hierbei sind gem. §1 Abs. 6 BauGB insbesondere auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
06.07.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 10.1 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um den Punkt 4 erweitert:
4. Die Möglichkeiten zum Erlass einer kommunalen Satzung mit Vorgaben für die Gestaltung von Vorgärten – „Vorgartensatzung“– sind zu prüfen. Hierbei sind gem. §1 Abs. 6 BauGB insbesondere auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen.