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Sachverhalt/Begründung:
Am 09.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschlossen, für den Bereich zwischen der Kapellenstraße sowie dem Rödermarkring einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Bebauungsplanung ist die Ausweisung eines ca. 8,0 ha großen Gewerbegebiets gemäß § 8 Baunutzungsverordnung.
Innerhalb des derzeit rechtswirksamen Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RegFNP) ist der betreffende Bereich größtenteils als „Weißfläche“ dargestellt. Weitere Teilbereiche sind als „Gewerbliche Baufläche, Bestand“ sowie als „Grünfläche“ (Friedhof) dargestellt. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.05.2019 wurde der räumliche Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebiets dem Regionalverband FrankfurtRheinMain bereits als Flächenbedarf im Rahmen der Gesamtfortschreibung des RegFNPs übermittelt.
Aufgrund der Darstellungen des rechtswirksamen RegFNPs ist es dennoch erforderlich, diesen entsprechend zu ändern. Die Änderung wird von der Stadt Rödermark beim Regionalverband FrankfurtRheinMain beantragt. Das Änderungsverfahren wird durch den Regionalverband durchgeführt und kann im Parallelverfahren zur kommunalen Bebauungsplanung erfolgen.
Gemäß Ziel „Z3.4.2-4“ hat die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten innerhalb der dargestellten „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Planung“ stattzufinden. Die geplante Ausweisung des Gewerbegebiets innerhalb einer „Weißfläche“ sowie „Grünfläche“ widerspricht dem genannten Ziel. Aufgrund dessen ist – zusätzlich zu der notwendigen Änderung des RegFNPs – ein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalplans Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplans erforderlich. Ein entsprechender Antrag ist durch die Stadt Rödermark bei der Oberen Landesplanungsbehörde zu stellen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
keine |
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