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Auszug - Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  

 
 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.07.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0122/21 Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann erklärt, dass für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) lediglich eine fristgerechte Bewerbung eingegangen ist. Beworben hat sich Herr Albrecht Becker.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl nach § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.

 

Da sich kein Widerspruch erhebt, lässt Herr Sulzmann in der Folge offen abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Albrecht Becker zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden).


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Grüne (11), SPD (5), FWR (4), FDP (3), AfD (1)

Ablehnung:    /

Enthaltung:    /

 

Der Stadtverordnetenvorsteher verkündigt, dass Herr Becker verhindert ist und daher an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Herr Becker hatte im Vorgriff auf die Sitzung erklärt, dass er bei einem für ihn positiven Wahlausgang die Wahl annehmen werde.