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Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann erklärt, dass für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) lediglich eine fristgerechte Bewerbung eingegangen ist. Beworben hat sich Herr Albrecht Becker.
Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl nach § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Da sich kein Widerspruch erhebt, lässt Herr Sulzmann in der Folge offen abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Albrecht Becker zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (12), AL/Grüne (11), SPD (5), FWR (4), FDP (3), AfD (1) Ablehnung: / Enthaltung: /
Der Stadtverordnetenvorsteher verkündigt, dass Herr Becker verhindert ist und daher an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Herr Becker hatte im Vorgriff auf die Sitzung erklärt, dass er bei einem für ihn positiven Wahlausgang die Wahl annehmen werde. |
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