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Vorlage - VO/0122/21  

 
 
Betreff: Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.06.2021 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.07.2021 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

 

Der Schiedsmann für den Bezirk Rödermark I (Ober-Roden), Herr Stephan Elfe, hat gegenüber dem Amtsgericht Langen die Entlassung aus dem Amt beantragt.

Der Direktor des Amtsgerichtes Langen hat mit Beschluss vom 02. Juni 2020 die Befugnis zur Niederlegung des Amtes gemäß § 7 Abs. 1 und 2 Hessisches Schiedsamtsgesetz mit sofortiger Wirkung bestätigt.

 

Es ist daher eine Neuwahl der Schiedsperson erforderlich.

 

Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Bürger und Bürgerinnen aus Ober-Roden wurden durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (22. KW) und zusätzlich durch weitere Presseartikel zur Abgabe einer Bewerbung bis zum 11.06.2021 aufgefordert.

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 die fristgerecht vorgelegten Bewerbungen zur Kenntnis genommen und empfiehlt folgenden Bewerber:

 

Albrecht Becker            

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt ______________________________________________ zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden).

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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