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Resultierend aus den Beratungen in der Ausschusswoche wurde durch die FDP-Fraktion eine Neufassung des Antrags vorgelegt. Diese wird durch Herrn Kruger erläutert. Die Fraktionen CDU und AL/Grüne legen einen Änderungsantrag vor, der den Ursprungsantrag um die Ziffer 4 erweitert. Herr Sulzmann verliest die Erweiterung. Nach Wortbeiträgen aller Fraktionen sowie durch Bürgermeister Rotter lässt Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann zunächst über die Ziffern 1 bis 3 und danach über die Ziffer 4 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:
1. Zu prüfen und hernach zu berichten, unter welchen Voraussetzungen (Fördergegenstand, Antragsberechtigung, mögliche Förderhöhe, Verfahren, usw.) in Rödermark ein Förderprogramm (bzw. Förderrichtlinie) zum Rückbau, also einer umfänglichen und naturnahen Wieder-/Neugestaltung, von sogenannten „Schottergärten“ in welchem Zeithorizont auf den Weg gebracht werden kann. 2. Zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, um Förder- und/oder Sponsorengelder für ein jährliches städtisches Förderprogramm zum Rückbau von Schottergärten zu akquirieren. 3. Gespräche mit beispielsweise Garten- und Landschaftsbaubetrieben, Umweltschutzverbänden, o.ä. mit dem Ziel zu führen, abzuklären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sich lokale und/oder regionale Projektpatenschaften für ein solches Förderprogramm ergeben könnten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (12), AL/Grüne (12), SPD (5), FWR (4), FDP (3) Ablehnung: / Enthaltung: AfD (1)
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