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Vorlage - FDP/0134/21  

 
 
Betreff: Transparente Aufschlüsselung der Abfall-Grundgebühr pro Haushalt (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
06.07.2021 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist eine transparente Aufschlüsselung über die Grenze zwischen Abfallentsorgung durch die KBR als Teil der Abfallgebühr und durch die Stadt Rödermark als Teil des öffentlichen Haushalts nötig.

 

Die Grundgebühr für jeden Haushalt umfasst laut Abfallgebührensystem der Stadt Rödermark 13 Leerungen des Restabfallbehälters, 26 Leerungen des Bioabfallbehälters, die Einsammlung des Sperrabfalls, die Einsammlung von Elektrogroßgeräte, die monatliche Altpapiereinsammlung, die Annahmestelle für Grün- und Altstoffe in der Kapellenstraße, die Straßensammlung von Weihnachtsbäumen und 2 x jährlich Gartenabfälle sowie die Annahme von Sonderabfällen am Schadstoffmobil. Nicht aufgeführt sind die Leerungen der öffentlichen Abfallbehälter im Straßenraum.

 

Für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen sind laut Antwort auf einen Berichtsantrag von AL/Grüne (VO ALG/0100/21) im Ausschuss im städtischen Haushalt 50.000 € eingestellt, 2020 wurden 35.000 € verausgabt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anfrage:

 

1) Wer kommt für die Kosten der Leerung der Abfallbehälter im öffentlichen Raum auf? Die KBR oder die Stadt? Falls es die KBR ist: sind diese Kosten (Personal + Materialentsorgung) Teil der Abfallgrundgebühr?

2) Wer kommt für die Entsorgungskosten des Mülls auf, der während des Gemarkungsputzes oder durch spezielle Sammelaktionen (Kitas, Schulen, Umweltfreunde, Vereine etc.) anfällt? Die KBR oder die Stadt?Falls es die KBR ist: sind diese Kosten (Personal + Materialentsorgung) Teil der Abfallgrundgebühr?

3) Wer kommt für die Kosten für das Einsammeln und die Entsorgung von Müll auf, der von städtischen Mitarbeiter/-innen oder beauftragten Fremdfirmen eingesammelt wird (beispielsweise entlang von Straßen, in Parkanlagen, Grünflächen, etc.)? Die KBR oder die Stadt? Falls es die KBR ist: sind diese Kosten (Personal + Materialentsorgung) Teil der Abfallgrundgebühr?

4) Wo genau liegt die Grenze zwischen den Zuständigkeiten (in Bezug auf die Kosten) der KBR und der Stadt?

5) Welche rechtlichen Vorgaben gibt es bzgl. der Umlegbarkeit von Müllentsorgungskosten der Stadt auf die Bürger in Form der Abfallgrundgebühr? Könnten über die oben im Sachverhalt genannten Abfallsorten noch weitere Sorten prinzipiell (bei einer entsprechenden inhaltlichen Änderung der Abfallsatzung) in das von der Abfallgrundgebühr abgedeckte Leistungsspektrum aufgenommen werden?