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Vorlage - FDP/0107/21  

 
 
Betreff: Potenzial der Innenverdichtung in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
26.05.2021 
2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.05.2021 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.06.2021 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
06.07.2021 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.06.2021 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.06.2021 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Im ganzen Rhein-Main-Gebiet ist die Nachfrage nach Wohnraum ungebrochen hoch. Das Angebot kann mit dieser Nachfrage auf absehbare Zeit nicht mithalten. Da sowohl der Landesentwicklungsplan als auch die Wahlprogramme der meisten Parteien sich gegen eine fortschreitende Versiegelung von Flächen und für einen sparsamen Umgang mit Böden aussprechen, sind dem Neubau von Wohnungen auf neu zu entwickelnden Flächen enge Grenzen gesetzt. Um den benötigten Wohnraum dennoch zur Verfügung stellen zu können, ist die sog. Innenverdichtung ein wichtiger Baustein. Zwar bringt Innenverdichtung auch Probleme mit sich, verbraucht aber keine bisher unbebauten Flächen im Außenbereich. Innenverdichtung kann grob durch 5 verschiedene Arten erreicht werden:

 

1. Durch die Errichtung größerer Mehrfamilienhausprojekte auf bisherigen innerörtlichen (meist Gewerbe-)Brachen

2. Die Revitalisierung von ehemaligen Gewerbegebieten durch eine Umwidmung in ein urbanes Gebiet

3. Durch den Abriss kleinerer Ein- oder Zweifamilienhäuser und die Errichtung von größeren Mehrfamilienhäusern auf diesen Grundstücken

4. Durch eine Zweitbebauung größerer bereits bebauter Grundstücke

5. Durch die Bebauung von Baulücken.

 

 

Der vorliegende Antrag soll allgemeinverständlich das Potenzial der Innenverdichtung für Rödermark deutlich machen. Punkt 1 wird von der Politik bei sich bietenden Gelegenheiten in der Regel unterstützt. Eine Potenzialabschätzung über die bereits in Planung befindlichen Projekte hinaus erscheint allerdings nicht möglich.

Auch bei den Punkten 2 und 3 ist keine Abschätzung möglich, da diese Punkte vollständig von den Plänen der Eigentümer abhängig sind. Für die Punkte 4 und 5 kann aber eine grobe Abschätzung des Potenzials vorgenommen werden (auch wenn eine Realisierung einer Bebauung letztendlich eine Entscheidung der Eigentümer sein wird). Eine solche Potenzialabschätzung für Innenverdichtung kann helfen, den Bedarf an Neubauflächen besser abzuschätzen. Andererseits kann es dem Magistrat bei der Entscheidungsfindung helfen, wenn eine Bauvoranfrage bzgl. Zweitbebauung zu beantworten ist.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat möge qualifiziert ermitteln und in einer der nächsten Sitzungen des BUSE-Ausschusses darlegen,

 

1. wie viele unbebaute Grundstücke (Baulücken, brachliegende Bauflächen mit Entwicklungspotential sowie objektiv-endgültig nicht mehr bewohn-/nutzbare Bebauungsleerstände) es im Innenbereich von Rödermark gibt.

2. welche unbeplanten Innenbereiche es derzeit in Rödermark gibt und welches Entwicklungspotential diesen innewohnt bzw. unter welchen Voraussetzungen innewohnen kann.

3. welche theoretischen (und zugleich rechtlichen) Möglichkeiten es für die Kommunen gibt, die Bebauung dieser bzw. solcher Flächen strukturell zu befördern bzw. voranzutreiben.

4. wie viele Flächen es im Stadtgebiet gibt, für die der jeweils gültige Bebauungsplan eine Zweitbebauung zulässt, diese aber noch nicht beantragt oder realisiert wurde.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: