Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 19.02.2021 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der folgende Beschluss gefasst: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine einmalige Corona-Hilfe für Vereine/Kulturschaffende. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 85.000,00 € bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf der Antragsteller. Betroffene Vereine/Kulturschaffende können Mittel aus diesem Fonds beantragen. Eingehende Anträge werden durch die Verwaltung geprüft und alsdann dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Um eine gerechte und angemessene Verteilung der Mittel zu erreichen, wird ein Stichtag festgelegt, zu dem alle Anträge eingereicht werden müssen. Diese werden bis zu diesem Tag gesammelt und danach bewertet und entschieden. Abweichend von den Vereinsförderungsrichtlinien der Stadt Rödermark können solche Mittel nicht nur von Vereinen, sondern auch von Kulturschaffenden beantragt werden. Anfrage:
1. Wie wurden die Vereine und Kulturschaffenden über die Corona-Hilfe und den Stichtag für Förderanträge informiert? 2. Wie viele Anträge in welcher Höhe sind bislang bei der Stadt eingegangen? |
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