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Tagesordnung - 8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Haushaltssicherungskonzept 2017/2018  
Enthält Anlagen
VO/0286/16  
Ö 4  
Investitionsprogramm 2017 bis 2021  
VO/0303/16  
Ö 5  
Doppelhaushalt 2017/2018  
Enthält Anlagen
VO/0285/16  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme des Ist-Zustand: Gewerbegebiet A27 östlich der Odenwaldstraße  
FDP/0224/16  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern  
SPD/0164/16  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Gewerbeausgleichsflächen - Business Points  
FDP/0225/16  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark  
FDP/0160/16  
Ö 10  
Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0276/16  
Ö 11  
Änderung der Stellplatzsatzung  
Enthält Anlagen
VO/0271/16  
Ö 12  
Bericht zum 3. Quartal 2016  
Enthält Anlagen
VO/0295/16  
Ö 13  
Benennung der geplanten Straße im Baugebiet "An der Rodau"  
Enthält Anlagen
VO/0278/16  
Ö 14  
Vorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes B 1.6 "Ortskern Urberach", (Teilbereich aus dem Bebauungsplan B 1.2 "Ortskern Urberach")
Enthält Anlagen
VO/0280/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

geänderter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S 2424), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom

20. Februar 2017 bis einschließlich 22. März 2017. In dieser Zeit erfolgen auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Bürger.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.

 

Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m.

Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes sind in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    23.11.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Heintz vom Planungsbüro für Städtebau.

 

Nach einleitenden Worten durch Herrn Bürgermeister Kern stellt Herr Heintz den Offenlageentwurf des Bebauungsplanes B 1.6 Ortskern Urberach vor.

 

Die Fragen der Mitglieder werden beantwortet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S 2424), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom

20. Februar 2017 bis einschließlich 22. rz 2017. In dieser Zeit erfolgen auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Bürger.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.

 

Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m.

Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes sind in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:CDU, ALG, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Dem Beschlussvorschlag wird unter Vorbehalt einstimmig zugestimmt.

 

Der Vorbehalt bezieht sich auf die Änderung des Zeitraums der öffentlichen Auslegung, sowie auf die Ergänzung um den Hinweis einer Bürgerinfoveranstaltung.

Der Beschlussvorschlag wird um diese Punkte ergänzt.

 

   
    24.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S 2424), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 20. Februar 2017 bis einschließlich 22. rz 2017. In dieser Zeit erfolgen auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Bürger.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.

 

Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m.

Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes sind in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    29.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 14 - (offen)
   
   
    06.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 14 - (offen)
   

TOP 14 wird nicht aufgerufen.

 

   
    07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Zur Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes TOP 14 verlässt der Stadtverordnete Hans Sulzmann gemäß § 25 HGO wegen einem Widerstreit der Interessen den Sitzungssaal.

 

Nach einer Einführung durch Bürgermeister Kern erfolgt die Beschlussfassung ohne Aussprache.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S 2424), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom

20. Februar 2017 bis einschließlich 22. rz 2017. In dieser Zeit erfolgen auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Bürger.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.

 

Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m.

Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes sind in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

 

 

 

Nach erfolgter Abstimmung wird der Stadtverordnete Hans Sulzmann wieder herein gebeten.

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 14 - (offen)
   

Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgte in der Sitzung am 07.12.2016.

 

Ö 15  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan "In der Plattenhecke 2 a" -TSC-  
Enthält Anlagen
VO/0296/16  
Ö 16  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schwimmbad" und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RegFNP)  
VO/0297/16  
Ö 17  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/1, Carl-Benz-Straße 3-5 mit 1.767 qm  
VO/0282/16  
Ö 18  
Badehaus - Eintrittspreise Schwimmbad
VO/0204/16  
Ö 19  
Gesamtabschluss 2015  
Enthält Anlagen
VO/0292/16  
Ö 20  
Jahresabschluss 2015 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0203/16  
Ö 21  
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0293/16  
Ö 22  
Antrag der SPD-Fraktion: Korrektur des Straßennamen "Aloys Georg Rink"  
Enthält Anlagen
SPD/0266/16  
Ö 23  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Weiterentwicklung der Dreieichbahn zur S-Bahn  
IFA/0299/16  
Ö 24  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung"  
CAL/0300/16  
Ö 24.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung"  
FWR/0300_1/16  
Ö 25  
Antrag der FDP-Fraktion: Ergänzungsbeschluss zum Rödermark-Plan  
FDP/0301/16  
Ö 26  
Antrag der FDP-Fraktion: Jägerhaus - Neufassung  
FDP/0302/16  
Ö 27  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 28  
Mitteilungen und Anfragen