Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Erfahrungen in der Bauberatung, der Bauvorhabenprüfung, den Bauleitplanverfahren und aus dem engen Austausch mit den Bauherren haben gezeigt, dass die aktuelle Stellplatzsatzung teilweise nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht und an einigen Stellen anders formuliert werden müsste, um ihre gewünschte Wirkung zu entfalten.
Bei der Beurteilung der möglichen Inanspruchnahme der Vorgartenfläche gibt es in der aktuellen Satzung einerseits eine zu restriktive Regelung, die im Sinne der Bauherren gelockert werden sollte. Andererseits wird in dem Entwurf der neuen Satzung genauer definiert, was erlaubt ist und was nicht, so dass der Verwaltungsvollzug erleichtert wird. Außerdem ist die ökologische Komponente hinsichtlich eines bepflanzten Vorgartenanteils an Stelle von Versiegelung klarer geregelt.
Gleichzeitig wird die Ablöse von Stellplätzen geforderte Ablösesumme angehoben und hiermit an die durchschnittlichen Ablösezahlungen der Nachbarkommunen angepasst.
Der Magistrat kann wie bisher in begründeten Einzelfällen Abweichungen von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung zulassen.
Unter Einbeziehung der rechtlichen Beratung durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund werden die beigefügten Änderungen der Stellplatzsatzung vorgeschlagen. Eine Synopse, in der die bestehende Stellplatzsatzung den geplanten Änderungen gegenüber gestellt und begründet wird, ist beigefügt. Ebenso der Entwurf der Änderungssatzung insgesamt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) gemäß dem beigefügten Entwurf der Änderungsatzung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
- Synopse zur Gegenüberstellung der bestehenden Stellplatzsatzung und der geplanten Änderungen - Synopse zur Gegenüberstellung der geplanten Änderungen in der Anlage - Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) - Entwurf der Änderung der Anlage gemäß § 5 der Stellplatzsatzung
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