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Sachverhalt/Begründung: Mit Datum 9. Dezember 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark die Aufstellung des Bebauungsplanes B 1.6. „Ortskern Urberach“ beschlossen.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Dieser kann im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) § 13 a erstellt werden.
Vom Ingenieurbüro für Städteplanung wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der hier vorgestellt wird.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.
Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m. Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von der Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.
Der hier definierte Bereich weicht von dem ursprünglich geplanten Geltungsbereich ab. Die örtliche Erhebungen durch das Planungsbüro haben gezeigt, dass nur der hier einbezogene Bereich den klassischen Ortskern mit der erhaltenswerten Gebäudestruktur widerspiegelt.
Die im Rahmen des Stadtleitbildprozesses gegründete Stadtleitbildgruppe „Ortskern Urberach“ wurde im Vorfeld bzw. bei der Erstellung dieses Entwurfes mit einbezogen. (Die Vorstellung des Entwurfes erfolgte am 15. September 2016 im Rahmen der Arbeitsgruppe „Ortskern Urberach“).
In der Zeit von Montag, dem 16. Januar 2017, bis einschließlich Montag, dem 20. Februar 2017, soll dieser Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Auslegung erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Geplanter Termin für die Veröffentlichung der Offenlage in der Presse ist der 5. Januar 2017.
Beschlussvorschlag: geänderter Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S 2424), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 20. Februar 2017 bis einschließlich 22. März 2017. In dieser Zeit erfolgen auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Bürger.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.
Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m. Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes sind in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen - Skizze mit dem Geltungsbereich - Begründung zum Bebauungsplanentwurf - Bebauungsplanentwurf B 1.6 „Ortskern Urberach“
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