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Vorlage - VO/0297/16  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schwimmbad" und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RegFNP)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.11.2016 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.11.2016 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
29.11.2016 
Fortsetzung 8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)     
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.12.2016 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
07.12.2016 
Fortsetzung 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
09.12.2016 
Fortsetzung 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

In der Stadt Rödermark ist im Stadtteil Urberach im Bereich des sog. Perlite-Areals die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen, um somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung und Reaktivierung untergenutzter Flächen des ehemaligen Perlite-Produktionsstandortes unter Einbezug des in Richtung der Berufsakademie westlich angrenzenden Flurstückes 3/2 zu schaffen. Seit den 1960er Jahren bestand hier die Perlite Handels- und Produktionsgesellschaft, die verschiedene Produkte auf der Basis von geblähtem Perlit herstellte und vertrieb. Die Gesellschaft wurde 1998 jedoch an eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Eschborn verkauft, die im Jahr 2002 die Produktion in Rödermark eingestellt und die Produktionsanlagen abgebaut hat. Seitdem betreibt die Brün Thermo-Crete-Isolation GmbH & Co. KG die Liegenschaft Am Schwimmbad 9 als kleineren Gewerbepark. Zur planungsrechtlichen Absicherung bestehender Nutzungen sowie der Ansiedlung weiterer standortgerechter gewerblicher Nutzungen und Dienstleistungen  bedarf es nunmehr der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes. Mit dem Einbezug des Flurstückes 3/2 kann zudem der Siedlungsrand städtebaulich geschlossen und Bezug zur bestehenden Bebauungs- und Siedlungsstruktur genommen werden. Ferner sollen die nördlich gelegenen Flächen, die bereits im rechtswirksamen Bebauungsplan A 62 „Die Rodaugärten“ von 1998 als Parkplatz festgesetzt sind, zur Rechtsklarheit ebenfalls in den Bebauungsplan einbezogen werden.

 

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Sinne des. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung unter Berücksichtigung der aktuellen Ausbauplanung der Straße „Am Schwimmbad“. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden darüber hinaus Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert. Besonderer Berücksichtigung bedürfen die Belange des Schallimmissionsschutzes und des Artenschutzes, für deren Würdigung jeweils entsprechende Fachgutachten erforderlich werden. Die Planung ist zudem in Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Rödermark für das Umfeld des Plangebietes und mit den aktuellen Planungen für die grundhafte Erneuerung der Straße Am Schwimmbad zu bringen.

 

Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 stellt für den Bereich des Plangebietes Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hausgärten dar und entspricht somit nicht der bisherigen und geplanten Nutzung, sodass nach erfolgter Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain eine entsprechende Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen und vom Regionalverband durchzuführen ist.

 

Sämtliche Kosten des Verfahrens werden vom Vorhabenträger übernommen. Entsprechende Regelungen wurden in städtebaulichen Verträgen getroffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

(1)              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2424), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der nachfolgenden Übersichtskarte.

 

(2)              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung und Reaktivierung untergenutzter Flächen des ehemaligen Perlite-Produktionsstandortes unter Einbezug des in Richtung der Berufsakademie westlich angrenzenden Flurstückes 3/2 sowie der nördlich gelegenen Flächen für Stellplätze geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung unter Berücksichtigung der aktuellen Ausbauplanung der Straße „Am Schwimmbad“.

 

(3)              Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

(4)              Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

 

(5)              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung beim Planungsverband FrankfurtRheinMain ein Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich des Plangebietes vorzubereiten und zu stellen ist.

 

(6)              Die Kostentragung für das Verfahren ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“

 

 

 

Abbildung genordet, ohne Maßstab

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein