Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Der Tanzsportclub Rödermark plant seit 2013 die Erweiterung seiner Baulichkeit. Ein ursprünglich eingereichter Bauantrag wurde damals zurückgezogen. Seitdem wurden von der Stadt umfangreiche Gespräche mit den Anliegern geführt. Es fanden verschiedene Besprechungstermine statt. Die Stadt prüfte gemeinsam mit dem TSC auch mögliche Alternativstandorte. Ziel war es, zu einem mit allen Beteiligten abgestimmten konsensualen Prozess zu kommen. Es handelte sich um einen ausgesprochen partizipativen Weg, bei dem die Bürgerschaft immer eingebunden war.
Verschiedene Alternativstandorte mussten ausgeschlossen werden. Die Planung des TSC wurde darüber hinaus gegenüber der Ursprungsplanung deutlich abgespeckt. Nachdem auch ein Schallschutzgutachten die Gebietsverträglichkeit feststellte, befasste sich der Magistrat erneut mit dem Anliegen und eröffnete den Weg für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. . Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gebäudes des TSC (Tanzsportclub) geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt in diesem Bereich den Bebauungsplan A 20.3 „In der Plattenhecke“.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. L S.1722) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers, des Tanzsportclubs Rödermark e.V., ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20, Nr. 485/11 und 485/14 teilweise.
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Beabsichtigte Planung: Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle schaffen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang eine Fläche für Gemeinbedarf „Schule“ festsetzt.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen - Anschreiben des Vorhabenträgers - Projektbeschreibung (planerische Darstellung) - Schalltechnisches Gutachten
|
||||||||||||||||||||||||||