Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 15. November 2016 endete die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Karl Heinz Hechler für den Bezirk Rödermark I (Ober-Roden). Für eine Wiederwahl steht Herr Hechler nicht zur Verfügung.
Es ist daher eine Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson erforderlich. Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Nachdem eine Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson mangels Bewerber/-innen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Oktober 2016 nicht erfolgen konnte, wurden die Bürger und Bürgerinnen aus Ober-Roden durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (43. und 44. KW) bis zum 18.11.2016 zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert. Die Neuwahl ist nun für die Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2016 vorgesehen. Herr Hechler behält, gemäß Rücksprache mit dem Amtsgericht Langen, bis zur Wahl und Vereidigung einer neuen stellvertretenden Schiedsperson sein Amt inn Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________________________ zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||