Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die in der Anlage genannte Interessentin beantragt den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/1, Carl-Benz-Straße 3-5 mit 1.767 qm. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 32 „An den Rennwiesen“. Der betreffende Bereich ist als Mischgebiet ausgewiesen, d.h. neben Wohnnutzung ist auch eine gewerbliche Nutzung nachzuweisen.
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Die Interessentin plant die Errichtung von Gewerberäumen zur Ansiedlung der Firma Grimm Consulting und Immobilien GmbH und der Firma FreMa Personalservice GmbH; weiterhin sind 16 Wohneinheiten vorgesehen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 32 sowie die Stellplatzsatzung der Stadt Rödermark werden nach der derzeitigen Entwurfsplanung eingehalten.
Wie in dem Auszug aus dem Bebauungsplanes erkennbar ist, wird das Grundstück durch den Entwässerungskanal regelrecht durchschnitten. Aufgrund höhenmäßiger Zwangspunkte konnte der Kanal in diesem Bereich nicht in die Straßenparzelle verlegt werden.
Der Bebauungsplan weist diese Fläche als „Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark“ (jetzt KBR) aus. Bei einem Verkauf der Fläche ist im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kanalrecht) zugunsten der Stadt Rödermark bzw. der Kommunalen Betriebe Rödermark einzutragen. Dies ist vorab nicht möglich, da die Stadt nicht für sich selbst eine Dienstbarkeit eintragen kann.
Der Verlauf der Kanaltrasse beeinträchtigt in jedem Falle massiv die Nutzungs-möglichkeiten des Grundstücks. Der für Mischgebietsflächen festgesetzte Quadrat-meterpreis von330,00 € kann hier nicht angehalten werden. Eine Anpassung des Kaufpreises ist daher unumgänglich.
Nach den Richtlinien der Wertermittlung wurde folgende Berechnung durchgeführt: - Größe des Grundstücks: 1.767 qm - belastete Fläche (Kanal mit Schutzstreifen): 180 qm - Für die belastete Fläche wird der Kaufpreis zu 100 % reduziert, d.h. 0 € für 180 qm. - Mischgebietspreis: 330,00 €/qm - verbleibende 1.587 qm x 330 €/qm = 523.710,00 € (dies wären 296 €/qm umgerechnet auf die gesamte Grundstücksfläche).
Die Verwaltung empfiehlt den Verkauf des Grundstücks Carl-Benz-Straße 3-5 zu einem Preis von 523.710 € inkl. Erschließungskosten. An Erschließungskosten fallen ca. 115.296,75 € an. Diese setzen sich zusammen aus dem Abwasserbeitrag in Höhe von 29.314,53 € und dem Erschließungsbeitrag von ca. 85.982,22 €.
Alle im Zuge des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt die Erwerberin.
Im Kaufvertrag wird der Hinweis aufgenommen, dass es sich bei dem Grundstück um eine Fläche im Mischgebiet handelt, auf der eine gewerbliche Nutzung nachzuweisen ist. Die Entwurfsplanung wird Bestandteil des Grundstückskaufvertrages.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/1, Carl-Benz-Straße 3-5 mit 1.767 qm, an die in der Anlage genannte Interessentin.
Der Kaufpreis beträgt 523.710,00 € incl. Erschließungskosten.
Der Kanalverlauf bzw. das Betretungsrecht wird im Grundbuch durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gesichert.
Alle im Zuge des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt die Erwerberin.
Im Kaufvertrag wird der Hinweis aufgenommen, dass es sich bei dem Grundstück um eine Fläche im Mischgebiet handelt, auf der eine gewerbliche Nutzung nachzuweisen ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Der derzeitige Buchwert des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/1 beträgt 83.874,67 €. Abzüglich der Erschließungskosten in Höhe von 115.296,75 € beläuft sich der Ertrag aus dem Grundstücksverkauf auf 324.538,58 €. / 02.11.2016 Mur Anlagen: - Angaben zur Interessentin - Auszüge Entwurfsplanung |
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