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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S 2424), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 20. Februar 2017 bis einschließlich 22. März 2017. In dieser Zeit erfolgen auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Bürger.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.
Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m. Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes sind in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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