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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schwimmbad" und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RegFNP)  

 
 
8. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0297/16 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schwimmbad" und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RegFNP)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2424), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der nachfolgenden Übersichtskarte.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung und Reaktivierung untergenutzter Flächen des ehemaligen Perlite-Produktionsstandortes unter Einbezug des in Richtung der Berufsakademie westlich angrenzenden Flurstückes 3/2 sowie der nördlich gelegenen Flächen für Stellplätze geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung unter Berücksichtigung der aktuellen Ausbauplanung der Straße „Am Schwimmbad“.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung beim Planungsverband FrankfurtRheinMain ein Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich des Plangebietes vorzubereiten und zu stellen ist.

 

Die Kostentragung für das Verfahren ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt worden.

 

 

 

umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“

 

Abbildung genordet, ohne Maßstab

 

 

Die Angabe zur Größe der Fche soll nachgeliefert werden, weil sie nicht in der Vorlage steht. Weiterhin wird um Beantwortung der Fragen, ob eine Ausgleichspflicht für die Stadt Rödermark entstehen könnte und welche Art von Gewerbe angesiedelt werden soll, gebeten.

Herr Bürgermeister Kern sagt Beantwortung per E-Mail zu.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.