Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Haushaltssicherungskonzept 2017/2018 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Neben der Darstellung der wesentlichen Inhalte des Entschuldungsfonds werden die erzielten Ergebnisse zu den Konsolidierungsmaßnahmen sowie der Ersatzmaßnahmen aus den Jahren 2013 bis 2016 dargestellt. Die Werte für die Maßnahmen 2016 sind vorläufig und bilden die Hochrechnung auf das Jahresende zum Datenstand 10. Ausgust 2016 ab. Darüber hinaus wird eine Übersicht der wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2017 und 2018 abgebildet. Auch für diese Jahre werden Ersatzmaßnahmen für nicht greifende Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, so dass der vertraglich vereinbarte Konsolidierungspfad eingehalten werden kann. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2017/2018 und stellt damit fest, dass die Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen aus dem Entschuldungsfonds, eingehalten sind. Die Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Haushalts-sicherungskonzept ein. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen Haushaltssicherungskonzept 2017/2018
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