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Tagesordnung - 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 22.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  
VO/0041/12  
Ö 5  
Bestellung zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes  
VO/0101/12  
Ö 6  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 512/3 mit 259 m², Am Karnweg 63  
VO/0100/12  
Ö 7  
Verkauf des Grundstücks Ober-Rodener Straße 18
VO/0114/12  
Ö 7.1  
Antrag der SPD-Fraktion: Verkauf des Grundstücks Ober-Rodener Straße 18 (Änderungsantrag)  
SPD/0136/12  
Ö 8  
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark sowie der Benutzungs- und Gebührenordnungen der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden, Stadtbücherei Rödermark, Bürgertreff Waldacker und Kelterscheune Urberach (Änderungsantrag)  
SPD/0138/12  
Ö 8.1  
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark sowie der Benutzungs- und Gebührenordnungen der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden, Stadtbücherei Rödermark, Bürgertreff Waldacker und Kelterscheune Urberach  
Enthält Anlagen
VO/0336/11-1  
Ö 9  
Gründung einer Breitband GmbH (Tischvorlage des Magistrats für Ausschusssitzung am 7.05.2012)      
Ö 10  
Stadtbus Rödermark / Integrierter Schülerverkehr
VO/0121/12  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Stadt Rödermark richtet zum 6. August 2012, zunächst für die Dauer eines Probebetriebes bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014, einen Stadtbus ein und beauftragt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) mit der Durchführung aller notwendigen Arbeiten und der Beauftragung entsprechender Beförderungsunternehmen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

2.      Die zu erwartende Unterdeckung des Stadtbusbetriebes  in Höhe von kalkulierten 70.000 € bis 90.000 € pro Jahr (Kalkulationsstand 7. Mai 2012) wird der kvgOF zu 100% durch die Stadt Rödermark erstattet. Die Landeszuschüsse, Zuschüsse des Kreises, Fahrgeldeinnahmen und sonstige Einnahmen werden durch die kvgOF zur Kostendeckung entsprechend dem beiliegenden Finanzierungstableau (Anlage 1) verwandt und jährlich gegenüber der Stadt Rödermark, durch Testat bestätigt, nachgewiesen.

3.      Für die Dauer des Probebetriebes wünscht die Stadt Rödermark die Beauftragung des derzeitigen Konzessionsinhabers für Schülerlinienverkehr gemäß § 42 PBeFG, Fa. Schau ins Land, Rödermark,  auf der Grundlage vorliegender Angebote und des beigefügten Linienkonzeptes (Anlage 2).

4.      Nach Ablauf des ersten Probebetriebsjahres im August 2013 werden die vorliegenden Erfahrungen ausgewertet. Daran schließt sich unverzüglich die endgültige Endscheidung über den Fortbestand der Stadtbuslinien an, um gegebenenfalls eine zeitgerechte, rechtlich vorgeschriebene und notwendige europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen durchzuführen.

5.       Gemäß EU-VO 1370 wird die kvgOF beauftragt, die beabsichtigte Ausschreibung und den vorläufigen Probebetrieb des Stadtbusses im Juni 2012 zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                           

   
    07.05.2012 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Herr Bürgermeister Kern gibt hierzu einleitende Erklärungen und verweist auch auf die Vorlage vom 15. September 2011. Er erläutert die vorliegende Kalkulation zum Stadtbus.

Herr Bathelmes stellt das Gesamtkonzept vor und legt die Überlegungen der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) dar.

Die Fragen aus dem Gremium werden durch Herrn Bathelmes und von Herrn Bürgermeister Kern beantwortet.

 

Abstimmung

Zustimmung:              CDU, SPD, FW, AL7Die Grünen

Enthaltung:              FDP

Ablehnung:              ./.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

   
    10.05.2012 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Stadt Rödermark richtet zum 6. August 2012, zunächst für die Dauer eines Probebetriebes bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014, einen Stadtbus ein und beauftragt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) mit der Durchführung aller notwendigen Arbeiten und der Beauftragung entsprechender Beförderungsunternehmen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

2.      Die zu erwartende Unterdeckung des Stadtbusbetriebes  in Höhe von kalkulierten 70.000 € bis 90.000 € pro Jahr (Kalkulationsstand 7. Mai 2012) wird der kvgOF zu 100% durch die Stadt Rödermark erstattet. Die Landeszuschüsse, Zuschüsse des Kreises, Fahrgeldeinnahmen und sonstige Einnahmen werden durch die kvgOF zur Kostendeckung entsprechend dem beiliegenden Finanzierungstableau (Anlage 1) verwandt und jährlich gegenüber der Stadt Rödermark, durch Testat bestätigt, nachgewiesen.

3.      r die Dauer des Probebetriebes wünscht die Stadt Rödermark die Beauftragung des derzeitigen Konzessionsinhabers für Schülerlinienverkehr gemäß § 42 PBeFG, Fa. Schau ins Land, Rödermark,  auf der Grundlage vorliegender Angebote und des beigefügten Linienkonzeptes (Anlage 2).

4.      Nach Ablauf des ersten Probebetriebsjahres im August 2013 werden die vorliegenden Erfahrungen ausgewertet. Daran schließt sich unverzüglich die endgültige Endscheidung über den Fortbestand der Stadtbuslinien an, um gegebenenfalls eine zeitgerechte, rechtlich vorgeschriebene und notwendige europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen durchzuführen.

5.       Gemäß EU-VO 1370 wird die kvgOF beauftragt, die beabsichtigte Ausschreibung und den vorläufigen Probebetrieb des Stadtbusses im Juni 2012 zu veranlassen.

 

Punkt 3 wird wie folgt geändert:

 

r die Dauer des Probebetriebes wünscht die Stadt Rödermark die Beauftragung des derzeitigen Konzessionsinhabers für Schülerlinienverkehr gemäß § 42 PbeFG, Fa. Schau ins Land, Rödermark, auf der Grundlage vorliegender Angebote und des beigefügten vorläufigen Linienkonzeptes (Anlage 2).

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, mit Zustimmung der SPD/AL/CDU/FW sowie Ablehnung der FDP, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

   
    22.05.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

rgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen. Hierauf sst der Stadtverordnetenvorsteher über Magistratsvorlage mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Stadt Rödermark richtet zum 6. August 2012, zunächst für die Dauer eines Probebetriebes bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014, einen Stadtbus ein und beauftragt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) mit der Durchführung aller notwendigen Arbeiten und der Beauftragung entsprechender Beförderungsunternehmen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

2.      Die zu erwartende Unterdeckung des Stadtbusbetriebes in Höhe von kalkulierten 70.000 € bis 90.000 € pro Jahr (Kalkulationsstand 7. Mai 2012) wird der kvgOF zu 100% durch die Stadt Rödermark erstattet. Die Landeszuschüsse, Zuschüsse des Kreises, Fahrgeldeinnahmen und sonstige Einnahmen werden durch die kvgOF zur Kostendeckung entsprechend dem beiliegenden Finanzierungstableau (Anlage 1) verwandt und jährlich gegenüber der Stadt Rödermark, durch Testat bestätigt, nachgewiesen.

3.      r die Dauer des Probebetriebes wünscht die Stadt Rödermark die Beauftragung des derzeitigen Konzessionsinhabers für Schülerlinienverkehr gemäß § 42 PBeFG, Fa. Schau ins Land, Rödermark, auf der Grundlage vorliegender Angebote und des beigefügten vorläufigen Linienkonzeptes (Anlage 2).

4.      Nach Ablauf des ersten Probebetriebsjahres im August 2013 werden die vorliegenden Erfahrungen ausgewertet. Daran schließt sich unverzüglich die endgültige Endscheidung über den Fortbestand der Stadtbuslinien an, um gegebenenfalls eine zeitgerechte, rechtlich vorgeschriebene und notwendige europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen durchzuführen.

5.       Gemäß EU-VO 1370 wird die kvgOF beauftragt, die beabsichtigte Ausschreibung und den vorläufigen Probebetrieb des Stadtbusses im Juni 2012 zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:              mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              /

 

 

Ö 11  
Antrag auf Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Schutzschirm  
VO/0112/12  
Ö 12  
Antrag der FDP-Fraktion: Beitritt Rödermarks zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"  
FDP/0098/12  
Ö 13  
Antrag der FDP-Fraktion: "GoGreen - CO 2-neutraler Postversand"  
FDP/0113/12  
Ö 14  
Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der MTV-Tennishalle  
VO/0126/12  
Ö 14.1  
Antrag der SPD-Fraktion: Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der MTV-Tennishalle (Änderungsantrag)  
SPD/0135/12