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Vorlage - SPD/0138/12  

 
 
Betreff: Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark sowie der Benutzungs- und Gebührenordnungen der Halle Urberach und Sporthalle Ober-Roden, Stadtbücherei Rödermark, Bürgertreff Waldacker und Kelterscheune Urberach (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
22.05.2012 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Begründung zum Änderungsantrag erfolgt mündlich.

 


Beschlussvorschlag:

(Änderungen fett und kursiv dargestellt)

 

Ziffer 1. unverändert

 

Ziffer 2. wird wie folgt geändert:

 

Jeder in Rödermark ansässige Verein, der eine Veranstaltung, die vorwiegend

kommerziellen Zwecken und nicht im engeren Sinne dem Vereinszweck dient,

durchführt, erhält in den Jahren 2012 und 2013 einen Sonderrabatt von 20% und im

Jahr 2014 von 10% auf den Gesamtbetrag der Mietrechnung (für jeweils eine

Veranstaltung im Jahr).

 

Neuer Punkt 3.:

 

Für Veranstaltungen von Rödermärker Vereinen in der Kulturhalle, die im

engeren Sinne dem Vereinszweck dienen (Tanzsportmeisterschaften,

Chorkonzerte u. Ä. ) wird ein Rabatt von 20% gewährt.

 

Ziffer 3 wird neu Ziffer 4 und wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird künftig die Benutzungs- und Gebührensatzung alle 3 Jahre

auf Anpassung hin überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung

entsprechende Vorschläge unterbreiten. Erstmals ist diese Überprüfung im

Jahre 2015 vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: