Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Begründung zum Änderungsantrag erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag: (Änderungen fett und kursiv dargestellt)
Ziffer 1. unverändert
Ziffer 2. wird wie folgt geändert:
Jeder in Rödermark ansässige Verein, der eine Veranstaltung, die vorwiegend kommerziellen Zwecken und nicht im engeren Sinne dem Vereinszweck dient, durchführt, erhält in den Jahren 2012 und 2013 einen Sonderrabatt von 20% und im Jahr 2014 von 10% auf den Gesamtbetrag der Mietrechnung (für jeweils eine Veranstaltung im Jahr).
Neuer Punkt 3.:
Für Veranstaltungen von Rödermärker Vereinen in der Kulturhalle, die im engeren Sinne dem Vereinszweck dienen (Tanzsportmeisterschaften, Chorkonzerte u. Ä. ) wird ein Rabatt von 20% gewährt.
Ziffer 3 wird neu Ziffer 4 und wie folgt geändert:
Der Magistrat wird künftig die Benutzungs- und Gebührensatzung alle 3 Jahre auf Anpassung hin überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Vorschläge unterbreiten. Erstmals ist diese Überprüfung im Jahre 2015 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||