Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Grundsätzlich ist gegen die Gestellung einer Bürgschaft nichts einzuwenden, auch wenn die Parameter noch nicht gänzlich geregelt sind. Die Antragsteller sind jedoch der Auffassung, dass bei dieser Konstruktion die Haftungs- und Versicherungsfragen zwischen der Stadt und dem MTV Urberach als Betreiber der Fotovoltaikanlage zwingend zu klären und zu vereinbaren sind. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den MTV eine Ausfallbürgschaft, in Höhe von bis zu 300.000 Euro, zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage zu übernehmen. Der MTV selbst lässt die Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Tennishalle errichten. Vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 114 k Abs. 2 Satz 1 HGO, Nr. 2.1 VV wird ausgegangen, da der Verein anstelle der Stadt für die Einwohner erforderliche sportliche Einrichtungen bereitstellt.
2. Mit der Gewährung einer Bürgschaft sind in einem Vertrag die Haftungs- und Versicherungsfragen zum Betrieb der Fotovoltaikanlage zwischen der Stadt Rödermark und dem MTV Urberach zwingend zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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