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Bürgermeister Kern begründet die Magistratsvorlage. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen zu Magistratsvorlage und Änderungsantrag. Da von der SPD-Fraktion Einzelabstimmung gewünscht wird, ruft der Stadtverordnetenvorsteher Punkt für Punkt auf und lässt abstimmen, zunächst über den Änderungsantrag der SPD:
Ziffer 1. unverändert
Abstimmung zu Ziffer 1:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: SPD Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Enthaltung: /
Ziffer 2. wird wie folgt geändert:
Jeder in Rödermark ansässige Verein, der eine Veranstaltung, die vorwiegend kommerziellen Zwecken und nicht im engeren Sinne dem Vereinszweck dient, durchführt, erhält in den Jahren 2012 und 2013 einen Sonderrabatt von 20% und im Jahr 2014 von 10% auf den Gesamtbetrag der Mietrechnung (für jeweils eine Veranstaltung im Jahr).
Abstimmung zu Ziffer 2:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: SPD Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Enthaltung: /
Neuer Punkt 3.:
Für Veranstaltungen von Rödermärker Vereinen in der Kulturhalle, die im engeren Sinne dem Vereinszweck dienen (Tanzsportmeisterschaften, Chorkonzerte u. Ä. ) wird ein Rabatt von 20% gewährt.
Abstimmung zu Ziffer 3:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: SPD Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Enthaltung: /
Ziffer 4 geht wie folgt in die Vorlage des Magistrats ein. Eine Abstimmung erfolgt bei Beschlussfassung der Magistratsvorlage.
Der Magistrat wird künftig die Benutzungs- und Gebührensatzung alle 3 Jahre auf Anpassung hin überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Vorschläge unterbreiten. Erstmals ist diese Überprüfung im Jahre 2015 vorzunehmen. |
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