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Vorlage - SPD/0136/12  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Ober-Rodener Straße 18 (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
22.05.2012 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Mit Abschluss des Vertrages will der Antragsteller auch die soziale Dimension klären. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 15.02.2011 wurden zum Thema „Betreutes Wohnen“ grundsätzliche Beschlüsse gefasst. An diese fühlen wir uns gebunden. Den Verkauf des Grundstückes sehen wir als letzte Chance auch Bedingungen in Richtung Erwerber zu definieren. Daher muss aus Sicht der Antragsteller der Beschluss um eine Ziffer 2 ergänzt werden.

 


Beschlussvorschlag (Änderungen fett und kursiv dargestellt):

 

1.              Die Stadt Rödermark verkauft an den Caritasverband Offenbach das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 58/32 mit 1789 qm, sowie den hälftigen Anteil an der Zufahrtsparzelle 58/29, insg. 31 qm. Der Kaufpreis beträgt 300,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insg. 541.350 €.

Das Grundstück wird frei von nach aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sanierungspflichtigen Bodenverunreinigungen übergeben. Im Vertrag wird ein Rücktrittsrecht vereinbart werden, dass falls die Sanierungskosten den Grundstückswert bzw. Kaufpreis Verkaufspreis übersteigen, die Stadt Rödermark die Möglichkeit hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Stadt Rödermark gibt unverzüglich die Sanierung des Grundstücks Ober- Rodener Straße 18 in Auftrag. Die geschätzten Sanierungskosten betragen 110.000 €-160.000 €.

 

2.              Die soziale Dimension ist durch mögliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Offenbach zu stärken und auszuweiten. Alle Angebote der neuen Einrichtung der Caritas sollen auch für Bezieher kleiner und mittlerer Renten bezahlbar sein. Hierfür wird der Magistrat beauftragt die vertraglichen Grundlagen mit der Caritas zu vereinbaren. Zur Finanzierung dieser Vereinbarungen ist der Magistrat berechtigt die erzielten Erlöse aus dem Verkauf des ehemaligen „Telenormagrundstückes“ in Höhe von 1,4 Mio. € zwecks Finanzierung der Vereinbarung einzusetzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: