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Sachverhalt:
Das Land Hessen bietet im Rahmen des “Kommunalen Schutzschirm Hessen (KSH)“ ausgewählten Kommunen eine Teilentschuldung an. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur Haushaltssanierung. Das Land Hessen stellt hierfür bis zu 2,8 Milliarden Euro zur langfristigen Tilgung kommunaler Darlehen sowie weitere Zinshilfen bereit.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.02.2012 den Magistrat beauftragt, zur eventuellen Aufnahme in den Entschuldungsfonds Gespräche mit dem Land Hessen zu führen (VO/0020/12).
Nach aktuellem Sachstand ist die Teilentschuldung der Stadt Rödermark in Höhe von 12.260.962 € möglich. Ablösefähig sind sowohl Kassenkredite als auch Investitions-kredite, deren Zinsbindungsfrist vor dem 31.12.2016 abläuft. Schulden bei öffentlichen Haushalten und Kredite der Eigenbetriebe können nicht abgelöst werden.
Die Stadt Rödermark könnte folgende Kredite zur Ablösung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) anmelden, die den Entschuldungsfonds für das Land verwaltet: 2.212.800 € Investitionskredite (aus der Kreditermächtigung 2010 und 2011) 10.048.162 € Kassenkredite
Die WIBank würde dann die Verbindlichkeiten längerfristig mit einer Laufzeit von 30 Jahren umschulden (ca. 3% Zinssatz Stand April 2012). Das Land übernimmt die Tilgung über die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren und gewährt Zinshilfen: 1% Zinsverbilligung vom Land 30 Jahre lang + 1% Zinsverbilligung in den ersten 15 Jahren auf Antrag aus dem Landesausgleichs- stock (für weitere 15 Jahre dann 0,5% aus dem Landesausgleichsstock). Die Kommune trägt die nach Abzug der Zinsverbilligungen verbleibenden Zinsen.
Die Stadt Rödermark würde sich bei einer Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm verpflichten, ihren Haushalt durch Ergebnisverbesserungen (geringere Aufwendungen und höhere Erträge) innerhalb eines festzulegenden Zeitraums dauerhaft auszu-gleichen. Über den genauen Abbaupfad wird noch mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen zu verhandeln sein.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag muss bis 29.06.2012 gestellt werden (Ausschlussfrist). Dabei ist es noch nicht erforderlich, detailliert alle Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu benennen. Mit dem Hessischen Finanzministerium ist noch abzustimmen, wie detailliert im Antrag Angaben zur Haushaltskonsolidierung getroffen werden müssen.
Um die Möglichkeit zu haben, am Kommunalen Schutzschirm Hessen teilzunehmen, wird vorgeschlagen, fristgerecht bis 29.06.2012 den Antrag beim Hessischen Ministerium der Finanzen einzureichen.
Über die genauen Teilnahmebedingungen wird in der 2. Jahreshälfte 2012 mit dem Ministerium zu verhandeln sein. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung dann zur endgültigen verbindlichen Entscheidung vorgelegt . Die Unterzeichnung der Vereinbarungen zwischen Land Hessen und den Kommunen ist nach derzeitigem Kenntnisstand im November / Dezember 2012 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Beim Hessischen Ministerium der Finanzen wird fristgerecht bis spätestens 29.6.2012 ein Antrag auf Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Schutzschirm eingereicht.
Beantragt wird die in Aussicht gestellte Teilentschuldung in Höhe von 12.260.962 € aus Landesmitteln sowie die Zinshilfe des Landes in Höhe von 1,0 % für 30 Jahre.
Zusätzlich wird eine Zinsverbilligung aus Mitteln des Landesausgleichsstocks in Höhe von 1,0% vom 1. bis 15. Jahr und in Höhe von 0,5% ab dem 16. Jahr beantragt.
Über die zu benennenden Konsolidierungsmaßnahmen wird in der 2. Jahreshälfte 2012, vor Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung, in der Stadtverordneten-versammlung beraten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Noch nicht bekannt
Anlagen |
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