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In der Folge lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage des Magistrats, die folgendermaßen lautet, abstimmen. Es erfolgt ebenfalls abschnittsweise Beschlussfassung.
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzungen für die Kulturhalle Rödermark sowie die Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Halle Urberach und die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei Rödermark, den Bürgertreff Waldacker und die Kelterscheune Urberach gemäß der Anlagen zu dieser Vorlage. Inkrafttreten erfolgt zum 1.7.2012.
Abstimmung zu 1.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
2. Jeder in Rödermark ansässige Verein, der eine Veranstaltung in der Kulturhalle Rödermark durchführt, erhält in den Jahren 2012 und 2013 einen Sonderrabatt von 20% und im Jahr 2014 von 10% auf den Gesamtbetrag der Mietrechnung (für jeweils eine Veranstaltung im Jahr).
Abstimmung zu 2.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Ablehnung: SPD Enthaltung: /
3. Der Magistrat wird künftig die Benutzungs- und Gebührensatzung alle 3 Jahre auf Anpassung hin überprüfen und der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Vorschläge unterbreiten. Erstmals ist diese Überprüfung im Jahre 2015 vorzunehmen.
Abstimmung zu 3.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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