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Neufassung nach Beratung im:
Magistrat am 14.11.2011 Magistrat am 30.01.2012 Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 10.05.2012
Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22.3.2011 beschlossen, eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark aufzustellen, mit dem Ziel, Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 € in 2011 und 40.000 € in den Folgejahren zu erzielen.
Ein entsprechender Vorschlag wurde erarbeitet und dem Magistrat in seiner Sitzung am 30.5.2011 vorgestellt. Der Magistrat hatte in dieser Sitzung beschlossen, die Vorlage von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu nehmen. Ziel war es, bis zum 1.1.2012 eine neue Gebührenordnung für alle städtischen Einrichtungen in den Gremien vorzulegen.
Die Verwaltung hat sich sehr umfangreich mit dieser Thematik befasst und die Gebühren neben der Kulturhalle Rödermark nun auch für die weiteren öffentlichen Gebäude (Halle Urberach, Sporthalle Ober-Roden, Stadtbücherei, Bürgertreff Waldacker und Kelterscheune Urberach) erarbeitet.
Hierbei wurde die Erreichung folgender Ziele beachtet: parlamentarische Vorgabe: Ab dem 1.1.2012 sind 40.000 € Mehreinnahmen zu erzielen
Interne Ziele: einheitliche Gebührensätze für vergleichbare Räume in den unterschiedlichen Gebäuden
Vereinfachung von Berechnungs-/Veranstaltungskategorien
Einteilung und Zuordnung der Mieter in einheitliche Gebührengruppen
bevorzugte Behandlung der ortsansässigen Vereine
Hierdurch wird eine Gebührentransparenz geschaffen, die derzeit nicht mehr vorhanden ist.
Dieser Vorschlag wurde dem Magistrat in der Sitzung am 14.11.2011 eingehend erläutert. Daraufhin wurde beschlossen, zunächst mit den Nutzern Gespräche zu führen, in denen die geplanten Änderungen erörtert werden sollen.
Dieses Gespräch fand am 21.11.2011 statt. Hierzu wurden alle Vereine, Gruppen und Organisationen Rödermarks eingeladen. Es nahmen Vertreter von 28 Vereinen und Organisationen sowie einige Vertreter politischer Parteien und Gremien teil. Nachdem der Vorschlag für die neuen Gebühren vorgestellt und für die interessierten Vereine am praktischen Beispiel Modellrechnungen erstellt wurden, fand eine rege Diskussion statt. Die Gebührenerhöhung für die sonstigen öffentlichen Gebäude war nachvollziehbar und fand allgemeine Akzeptanz. Die neuen Gebühren für die Kulturhalle wurden insbesondere von den Vereinen kritisiert, die große Veranstaltungen durchführen (TSC Rödermark, Lehr´sche Chöre Ober-Roden, Germania Ober-Roden und TS Ober-Roden). Es gab aber aus den Reihen der Vereinsvertreter auch die Meinung, dass eine Gebührenerhöhung gerechtfertigt sei. Gerade die Vereine, die keine eigenen Gebäude zu unterhalten haben, sollten durchaus höhere Gebühren tragen und über die Eintrittspreise refinanzieren.
In seiner Sitzung am 30.1.2012 hat der Magistrat ergänzend beschlossen, das Inkrafttreten der neuen Satzungen auf den 1.7.2012 festzulegen. Dies wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt.
In gleicher Sitzung des Magistrates wurden zudem bestimmt, einige Änderungen in den Benutzungs- und Gebührenordnungen vorzunehmen, wobei die wichtigste die ist, die Eigenbewirtschaftung in der Kulturhalle Rödermark neu zu regeln. Diese Änderungen wurden vorgenommen.
Die Grundlage für eine Beschlussfassung ist somit geschaffen.
Dieser Vorlage sind die neuen Gebührensatzungen sowie die neuen Gebühren für die jeweiligen Gebäude beigefügt Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzungen für die Kulturhalle Rödermark sowie die Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Halle Urberach und die Sporthalle Ober-Roden, die Stadtbücherei Rödermark, den Bürgertreff Waldacker und die Kelterscheune Urberach gemäß der Anlagen zu dieser Vorlage. Inkrafttreten erfolgt zum 1.7.2012.
2. Jeder in Rödermark ansässige Verein, der eine Veranstaltung in der Kulturhalle Rödermark durchführt, erhält in den Jahren 2012 und 2013 einen Sonderrabatt von 20% und im Jahr 2014 von 10% auf den Gesamtbetrag der Mietrechnung (für jeweils eine Veranstaltung im Jahr).
3. Im Jahr 2015 werden die Regelungen insgesamt überarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________ Anlagen 7
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