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In der Folge lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit den folgenden Wortlaut abstimmen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den MTV eine Ausfallbürgschaft, in Höhe von bis zu 300.000 Euro, zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage zu übernehmen. Der MTV selbst lässt die Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Tennishalle errichten. Vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 114 k Abs. 2 Satz 1 HGO, Nr. 2.1 VV wird ausgegangen, da der Verein anstelle der Stadt für die Einwohner erforderliche sportliche Einrichtungen bereitstellt.
2. Mit der Gewährung einer Bürgschaft sind in einem Vertrag die Haftungs- und Versicherungsfragen zum Betrieb der Fotovoltaikanlage zwischen der Stadt Rödermark und dem MTV Urberach zwingend zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: SPD, FDP Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen Enthaltung: FWR |
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