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Vorlage - VO/0126/12  

 
 
Betreff: Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der MTV-Tennishalle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Erste Stadträtin   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
22.05.2012 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Der MTV-Urberach ist der mitgliederstärkste der sieben großen Sportvereine in Rödermark. Wie alle großen Sportvereine verfügt er über eigene Sportanlagen und Gebäude, die über die Vereinsförderung von der Stadt Rödermark unterstützt wurden.

Das Dach der Sporthalle, die dem Breitensport dient, ist alt und beschädigt und daher erneuerungsbedürftig.

 

Um die anstehende Erneuerung des Daches zu finanzieren, konnte ein Projektentwickler gefunden werden, der auf den bestehenden Dachflächen der Sporthallen und der Tennishalle jeweils eine Solaranlage errichten will. Die über 20 Jahre anfallende Pacht für die Nutzung der Dächer soll dem MTV im Voraus entrichtet werden, so dass dieser vor Montage der Fotovoltaikanlage auf der Sporthalle, deren Dachbedeckung erneuern kann.

 

Die Fotovoltaikanlagen sollen nach Errichtung durch den Projektentwickler, an Investoren verkauft werden. Hierzu ist eine Absicherung der Investitionssumme erforderlich. Für das Dach der Sporthalle kann dies durch grundbuchliche Absicherung erfolgen, da der MTV Eigentümer ist.

 

Die Absicherung der Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Tennishalle konnte bisher nicht realisiert werden, da die Halle im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags auf fremdem Grund und Boden errichtet wurde und der Erbbaurechtsgeber einer Eintragung ins Grundbuch nicht zustimmt.

 

Wegen einer neu zu errichtenden 320m langen Einspeisezuleitung und der vorab zu zahlenden Pacht, ist das Projekt nur wirtschaftlich zu errichten, wenn beide Fotovoltaikanlagen, also sowohl auf den Sporthallen als auch auf der Tennishalle errichtet werden. Die Zusicherung der erhöhten Einspeisevergütung, macht eine Realisierung bis zum 30. Juni 2012 erforderlich.

 

Sollte der MTV seine Dacherneuerung nicht über dieses Projekt finanzieren können, so ist er auf erhebliche Finanzierungsbeteiligung durch Stadt, Kreis und Land angewiesen.

 

Die Stadt Rödermark ist daher bei der Suche nach Möglichkeiten behilflich, wie die Fotovoltaikanlage und die der Errichtung vorhergehende Dacherneuerung erfolgen kann, auch um dem städtischen Klimaschutzziel näher zu kommen.

Nach Absprache mit der Kommunalaufsicht konnte folgende Lösungsmöglichkeit gefunden werden: Der MTV lässt die Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Tennishalle errichten. Die Stadt sichert diese Finanzierung bis zu 300.000 € über eine Bürgschaft ab, wobei vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 114 k Abs. 2 Satz 1 HGO, Nr. 2.1 VV, ausgegangen wird, da der Verein anstelle der Stadt für die Einwohner erforderliche sportliche Einrichtungen bereitstellt.

 

Die Zustimmung der Kommunalaufsicht, die nach Befassung durch die Stadtverordnetenversammlung einzuholen ist, wurde von dort vorab signalisiert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den MTV eine Ausfallbürgschaft, in Höhe von bis zu 300.000 Euro, zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage zu übernehmen.

 

Der MTV selbst lässt die Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Tennishalle errichten. Vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 114 k Abs. 2 Satz 1 HGO, Nr. 2.1 VV wird ausgegangen, da der Verein anstelle der Stadt für die Einwohner erforderliche sportliche Einrichtungen bereitstellt.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: