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Tagesordnung - 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 31.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der Fraktion Andere Liste/die Grünen: Kindergartenbeiträge und Essenskosten  
ALG/0153/10  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion: Einführung von Bildungs-Chip-Karten in Rödermark  
CDU/0245/10  
Ö 6  
Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter und der Stellvertreterinnen bzw. der Stellvertreter für den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg  
VO/0123/11  
Ö 7  
Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters des Wasserverbandes Gersprenzgebiet  
VO/0124/11  
Ö 8  
Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zum Sparkassenzweckverband  
VO/0125/11  
Ö 9  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0154/11  
Ö 10  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste der Stadt Rödermark für das Jahr 2011  
Enthält Anlagen
VO/0050/11  
Ö 11  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes A 62.1 "Kinder- und Jugendfarm" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0096/11  
Ö 12  
Beschluss des Bebauungsplanes A62.1 "Kinder- und Jugendfarm" als Satzung  
VO/0097/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    18.05.2011 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - zurückgestellt
    Es erfolgt keine Abstimmung

Es erfolgt keine Abstimmung.

 

Beschlussfassung im H+F

 

   
    19.05.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    31.05.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnete Brigitte Beldermann spricht zur Vorlage des Magistrates

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FWR

 

Ö 13  
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12  
VO/0040/11  
Ö 14  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 560, Am Karnweg 38 mit 256 m²  
VO/0130/11  
Ö 15  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 282, Marie-Curie-Straße 4 mit 608 qm  
VO/0134/11  
Ö 16  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 279, Marie-Curie-Straße 10 mit 532 m²  
VO/0140/11  
Ö 17  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion andere Liste/Die Grünen: Bildung von Kommissionen
CAL/0152/11