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Vorlage - VO/0140/11  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 279, Marie-Curie-Straße 10 mit 532 m²
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
31.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23. März 2010 unter anderem den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 279 an Frau Katrin Walter beschlossen.

 

Der Vertrag ist nicht zustande gekommen. Als neuer Bewerber ist Herr Matthias Tiemann, An der Trift 36, 63303 Dreieich, nachgerückt. Er beantragt den Kauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 279, Marie-Curie-Straße 10, mit einer Größe von 532 m².

 

Ein neuer Beschluss ist erforderlich.

 

Der Kaufpreis beträgt 340,00 €/m², insgesamt 180.880,00 € inkl. Erschließungskosten. Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss vom 23. März 2010 über den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 279 an Frau Katrin Walter wird aufgehoben.

 

Die Stadt Rödermark verkauft an Herrn Matthias Tiemann, An der Trift 36, 63303 Dreieich, das Grundstück Marie-Curie-Straße 10 mit 532 m². Der Kaufpreis beträgt 340,00 €/m² inklusive Erschließungskosten, insgesamt 180.880,00 €.

Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehenden Kosten trägt der Käufer.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Haushalt 2011 sind, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreis Offenbach, im Finanzhaushalt 200.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 1.000.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken geplant.

Das vorgenannt Grundstück befindet sich mit einem Wert von 25.418,08 € im Anlagevermögen. Bei einem Verkauf dieses Grundstückes zum Preis von 180.880,00 € wird ein Gewinn von 155.461,92 € erzielt.

Den Vorschriften des § 114 f HGO zur vorläufigen Haushaltsführung wird durch den Abschluss dieses Vertrages nicht zuwider gehandelt.

03.05.2011 Mo