Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nach § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Verbandssatzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg haben die Mitgliedsgemeinden für je angefangene 5.000 Einwohner eine/n Vertreter/in in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die für die Stadt Rödermark zu berücksichtigende Einwohnerzahl liegt zwischen 25.000 und 30.000.
Dem entsprechend teilt uns der Zweckverband „Gruppenwasserwerk Dieburg“ mit Schreiben vom 16. Januar 2006 mit, dass durch die Stadt Rödermark 6 Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gruppenwasserwerk Dieburg“ zu entsenden sind. Gleichzeitig sind die Stellvertreter/innen der Mitglieder zu benennen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.
1. Vertreter/in:_____________________ Stellvertreter/in:_____________________ 2. Vertreter/in:_____________________ Stellvertreter/in:_____________________ 3. Vertreter/in:_____________________ Stellvertreter/in:_____________________ 4. Vertreter/in:_____________________ Stellvertreter/in:_____________________ 5. Vertreter/in:_____________________ Stellvertreter/in:_____________________ 6. Vertreter/in:_____________________ Stellvertreter/in:_____________________
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