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Auszug - Beschluss des Bebauungsplanes A62.1 "Kinder- und Jugendfarm" als Satzung  

 
 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0097/11 Beschluss des Bebauungsplanes A62.1 "Kinder- und Jugendfarm" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102 A62.1
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnete Brigitte Beldermann spricht zur Vorlage des Magistrates

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FWR