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Vorlage - VO/0130/11  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 560, Am Karnweg 38 mit 256 m²
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/914-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
31.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.06.2010 unter anderem den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 560 an die Familie Youssufzay im Rahmen des Projektes für „Junge Familien“ beschlossen.

 

Der Vertrag ist nicht zustande gekommen, die Familie Youssufzay hat abgesagt. Als neue Bewerber ist die Familie Sven Burger/Tanja Balz, Westendstraße 15, 63128 Dietzenbach, nachgerückt. Sie beantragt den Kauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 560, Am Karnweg 38, mit einer Größe von 256 m². Die Vorgabe für das Projekt „Junge Familien“ ist vorhanden.

 

Ein neuer Beschluss ist erforderlich.

 

Der Kaufpreis beträgt 270,00 €/m², insgesamt 69.120,00  € inkl. Erschließungskosten. Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehenden Kosten tragen die Erwerber.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss vom 29.06.2010 über den Verkauf dieser Fläche an die Eheleute Youssufzay wird aufgehoben.

 

Die Stadt Rödermark verkauft an die Familie Sven Burger/Tanja Balz das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 560, Am Karnweg 38 mit 256 m². Der Verkauf erfolgt im Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien. Der Kaufpreis beträgt 270,00 €/m² inkl. Erschließungskonsten, insgesamt 69.120,00 €.

Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehenden Kosten tragen die Erwerber.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Im Entwurf des Haushalts 2011 sind im Finanzhaushalt 200.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 1.000.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken geplant. Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Wert von 64.973,78 € im Anlagevermögen. Bei einem Verkauf dieses Grundstückes zum Preis von 69.120,00 € wird ein Gewinn von 4.146,22 € erzielt.

Den Vorschriften des § 114 f HGO zur vorläufigen Haushaltsführung wird durch den Beschluss dieses Vertrages nicht zuwider gehandelt. Entsprechende Verträge (270,00 €/qm) wurden bereits in 2010 abgeschlossen.

20.04.2011 Da