Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Nachdem über die eingegangenen Anregungen befunden wurde und die Beschlüsse keine wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes erfordern, die eine erneute Offenlegung bedingen, kann der Bebauungsplan nach den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen werden Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: - Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg) - Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten) - Westen: Grünlandfläche (Weideland)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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