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Vorlage - VO/0097/11  

 
 
Betreff: Beschluss des Bebauungsplanes A62.1 "Kinder- und Jugendfarm" als Satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102 A62.1
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
18.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
31.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Nachdem über die eingegangenen Anregungen befunden wurde und die Beschlüsse keine wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes erfordern, die eine erneute Offenlegung bedingen, kann der Bebauungsplan nach den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen werden

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein