Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg sind nach erfolgter Kommunalwahl die Verbandsmitglieder für die Verbandsversammlung von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die Stadt Rödermark entsendet 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter und 2 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.
2 Vertreter/innen _________________________
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2 Stellvertreter/innen _________________________
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