Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Eheleute Ruth und Robert Kistermann, Am Zilliggarten 3, Rödermark, beantragen den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 282, Marie Curie-Straße 4 mit 608 qm.
Der Kaufpreis beträgt 340,00 €/qm inklusive Erschließungskosten.
Die Eheleute Kistermann beantragen eine Reduzierung des Kaufpreises auf 330,00 €/qm inklusive Erschließungskosten aus folgenden Gründen:
1. wahrscheinlich höherer Aufwand für die Hausanschlüsse der Versorgungsleitungen durch größere Entfernung zu den Hauptleitungen (kleine Stichstraße) 2. mit Telefon und DSL-Anschluss an Unity Media (Versorger in diesem Gebiet) gebunden, kein Wechsel möglich (beide Eheleute sind Computerspezialisten mit Heimarbeitsplatz) 3. topographisch bedingt Baugenehmigung nicht im freigestellten Verfahren möglich 4. topographisch bedingt Bebauung mit Keller von Vorteil (ursprünglich kein Keller geplant)
Seitens der Verwaltung begründen die vorgenannten Punkte keine Reduzierung des Kaufpreises.
Für einen Mehrspartenhausanschluss besteht auch die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren, so dass auch bei „größerer“ Entfernung keine wesentlichen Mehrkosten entstehen.
Jedes Baugrundstück hat insbesondere auch hinsichtlich seiner Lage Vor- und Nachteile. Diese Beurteilung ist meist sehr subjektiv, wie auch die Frage Keller oder kein Keller.
Der Kaufpreis wurde generell für alle Grundstücke beschlossen. Nur in ganz wenigen Fällen, z.B. Hauptsammler Kanal oder Versorgungsleitungen, die über die Grundstücke verlaufen und die Bebauung wesentlich beeinträchtigen, wurde bisher einer Reduzierung zugestimmt.
Von daher empfiehlt die Verwaltung, den Preis nicht zu reduzieren sondern das Grundstück zum Preis von 340,00 €/qm inklusive Erschließungskosten zu veräußern. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Rödermark verkauft an die Eheleute Ruth und Robert Kistermann, Am Zilliggarten 3, Rödermark, das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 282, Marie-Curie-Straße 4 mit 608 qm.
Der Kaufpreis beträgt 340,00 €/qm inklusive Erschließungskosten. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten tragen die Erwerber.
2. Der Antrag der Eheleute Ruth und Robert Kistermann auf Erwerb des vorgenannten Grundstücks Marie-Curie-Straße 4 zum Preis von 330,00 €/qm inklusive Erschließungskosten wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Im Haushaltsplan 2011 sind, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreis Offenbach, im Finanzhaushalt 200.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 1.000.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken geplant. Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Wert von 25.418,08 € im Anlagevermögen. Bei einem Verkauf dieses Grundstücks zum Preis von 206.720,-- € wird ein Gewinn von 181.301,92 € erzielt. Den Vorschriften des § 114 f HGO zur vorläufigen Haushaltsführung wird durch den Abschluss dieses Vertrages nicht zuwider gehandelt. /He, 21.04.11
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