Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Gersprenzgebiet haben die Mitglieder für die neue Legislaturperiode die Verbandsvertreterin bzw. den Verbandsvertreter sowie deren Stellvertreterin bzw. deren Stellvertreter zu wählen.
Die Stadt Rödermark hat gem. § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung eine Stimme.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.
Vertreter/in: ________________________
Stellvertreter/in: ________________________
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