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Vorlage - VO/0040/11  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
31.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Herr Massimo Buonomo, Münster,  hat einen Antrag auf Erwerb des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12 mit 443 m² gestellt. Das Grundstück liegt im Bereich des Sonderkonzeptes für junge Familien. Herr Buonomo hat ein Kind unter 18 Jahren.

 

 

Der Kaufpreis beträgt 270,00 €/m² inklusive Erschließungskosten.

Der Verkauf erfolgt mit den Auflagen des Sonderkonzeptes für junge Familien.

Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft an Herrn Massimo Buonomo, Münster, das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 404 Erich-Kästner-Straße 12 mit 443 m².

 

Der Kaufpreis beträgt 270,00 €/m² inklusive Erschließungskosten, insgesamt 119.610,00 €.

 

Der Verkauf erfolgt im Rahmen es Sonderkonzeptes für junge Familien. Alle im Zuge des Grunderwerbs entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Im Entwurf des Haushaltes 2011 sind im Finanzhaushalt 200.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 1.000.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken geplant. Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Wert von 12.305,58  € (27,78 € qm) im Anlagevermögen. Beim einem Verkauf dieses Grundstückes zum Preis von 119.610,00 € wird eine Gewinn von 107.304,42 € erzielt.

Den Vorschriften des § 114 f HGO zur vorläufigen Haushaltsführung wird durch den Abschluss dieses Vertrages nicht zuwider gehandelt. Entsprechende Verträge (270,00 €/qm) wurden bereits in 2010 abgeschlossen.

26.01.11 Mo