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Vorlage - VO/0154/11  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
31.05.2011 
2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ ist eine Betriebskommission zu bilden. Dieser gehören gemäß § 7 (1) der Betriebssatzung sieben gewählte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung an, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind (§ 55 Abs. 1 HGO).

 

Der Betriebskommission sollen außerdem drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen angehören, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden (§ 7 (2) Betriebssatzung).

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Mitglieder der Betriebskommission für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“:

 

Als Vertreter der              Als wirtschaftlich oder Stadtverordnetenversammlung:              technisch besonders erfahrene

              Personen:

 

1.      __________________________              1.              _______________________

2.      __________________________              2.              _______________________

3.      __________________________              3.              _______________________

4.      __________________________

5.      __________________________

6.      __________________________

7.      __________________________