Beschlussvorschlag:
Der Widerspruch des Bürgermeisters wird
zurückgewiesen.
Gegen eine etwaige Beanstandung des
Bürgermeisters ist Anfechtungsklage zu erheben. Sollte eine Erledigung
eingetreten sein, ist Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben.
Die Stadtverordnetenvorsteherin wird
beauftragt und bevollmächtigt, gegen eine etwaige Beanstandung Anfechtungsklage
zu erheben. Des Weiteren wird die Stadtverordnetenvorsteherin bevollmächtigt,
Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu ergreifen.
Die STAVO-Vorsteherin wird bevollmächtigt,
einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der STAVO zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung