Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Auf den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 1 Nr. 140-144 mit insgesamt 837 qm, Glockengasse 12/14, hinter dem Zehnthof soll ein Parkplatz hergestellt werden.
Mit der Eigentümerin Frau Huther fanden bereits im Jahr 2008 Gespräche statt, da damals bereits im Rahmen der Ortskernuntersuchung auf den entsprechenden Bedarf hingewiesen wurde. Ein Beschluss für den Grunderwerb wurde seinerzeit in den Gremien allerdings nicht gefasst.
Am 15.09.2009 beschloss die Stadtverordnetenversammlung u. a. einstimmig:
„ Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass hinter dem Zehnthof zwischen Rathausstraße und Glockengasse ein größerer Parkplatz dargestellt werden kann. Erforderliche Grundstücksverhandlungen sind abzuschließen.“
Frau Huther ist immer noch bereit, die Flächen an die Stadt zu einem Preis von 300.000,00 € zu verkaufen.
Zur Entschärfung der Parkplatzsituation im Ortskern von Ober-Roden sollte der Erwerb getätigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark erwirbt die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 1 Nr. 140-144 mit zusammen 837 qm in der Glockengasse 12-14 von Frau Elisabeth Huther, Rödermark.
Der Kaufpreis beträgt pauschal 300.000,00 €. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt die Stadt Rödermark.
Die Flächen werden für die Errichtung eines Parkplatzes benötigt. Ein solcher kann zunächst provisorisch hergerichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Im Haushalt 2010 stehen bei der Investition „Erwerb von Grundstücken“ insgesamt 712.000 € zur Verfügung. Hiervon sind jedoch 512.000 € für den Erwerb eines Grundstückes für die Berufsakademie vorgesehen, so dass 200.000 € für den geplanten Grunderwerb verwendet werden könnten. Zusätzlich könnten aus dem Rechnungsjahr 2009 260.418 € als Haushaltsreste übertragen werden. In diesem Betrag ist eine Mittelbereitstellung in Höhe von 190.000 € für den Erwerb des obengenannten Grundstückes enthalten.
Bis zur Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht gelten die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung. In diesem Zeitraum können keine rechtsverbindlichen (neuen) Verträge abgeschlossen werden. 25.02.10 Mo
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