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Tagesordnung - 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 12.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 23:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Ortsumfahrung Offenthal  
CuF/0107/09  
Ö 4  
Betriebskostenzuschuss Schwimmbad  
VO/0208/08  
Ö 5  
Haushaltsplan 2009
Enthält Anlagen
VO/0261/08  
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion: LKW-Durchfahrverbote wirkungsvoll überprüfen  
SPD/0010/09  
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Wohn-/Baugebiet Breidert  
CuF/0058/09  
Ö 8  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0059/09  
Ö 9  
Beschluss des Bebauungsplanes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" als Satzung  
VO/0060/09  
Ö 10  
3. Änderung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
VO/0100/09  
Ö 11  
Fläche an der Halle Urberach - Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Vermögen das Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft-  
VO/0103/09  
Ö 12  
Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße"  
VO/0117/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20.7 „Erikastraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für die Wohnbebauung sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes anstelle der bisher hier planungsrechtlich festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf – Kirche“.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    29.04.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20.7 „Erikastraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für die Wohnbebauung sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes anstelle der bisher hier planungsrechtlich festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf – Kirche“.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung:    0

Enthaltung:   0

   
    30.04.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - (offen)
   
   
    05.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20.7 „Erikastraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für die Wohnbebauung sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes anstelle der bisher hier planungsrechtlich festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf – Kirche“.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlag anzunehmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.

   
    12.05.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Über den Tagesordnungspunkt wurde unter TO A Beschluss gefasst

Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20.7 „Erikastraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für die Wohnbebauung sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes anstelle der bisher hier planungsrechtlich festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf – Kirche“.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                      /

Enthaltung:                      /

Ö 13  
Interfraktioneller Antrag: Regionaltangente West (RTW)  
IFA/0099/09  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Integrationsförderpreis  
SPD/0124/09  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: Bessere Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Rödermark  
FDP/0126/09  
Ö 16  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Parkraumkonzept für den Ortskern Ober-Roden  
CuF/0127/09  
Ö 17  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Grundstückspreise für städtische Wohnbaugrundstücke  
CuF/0129/09  
Ö 18  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Koordination und Planung von Maßnahmen im Ortskern von Ober-Roden  
CuF/0130/09  
Ö 19  
Antrag der FDP-Fraktion: Mehr Gewerbeentwicklungsgebiete für Rödermark
CuF/0128/09  
Ö 20  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Kleinkinderbetreuung in Rödermark  
ALG/0131/09