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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28
„Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der
Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier
spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die
Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des
Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden). |
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