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Auszug - Beschluss des Bebauungsplanes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" als Satzung  

 
 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 23:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0060/09 Beschluss des Bebauungsplanes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).