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Vorlage - VO/0060/09  

 
 
Betreff: Beschluss des Bebauungsplanes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" als Satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
04.03.2009 
23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.03.2009 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung
17.03.2009 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
12.05.2009 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
29.04.2009 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.04.2009 
29. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)     
05.05.2009 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Sondersitzung) zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem über die eingegangenen Anregungen befunden wurden und die Beschlüsse keine wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes erfordern, die eine erneute Offenlegung bedingen, kann der  Bebauungsplan nach den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein