Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nachdem über die eingegangenen Anregungen befunden wurden und die Beschlüsse keine wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes erfordern, die eine erneute Offenlegung bedingen, kann der Bebauungsplan nach den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein |
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