Bürgerinformationssystem
Der Tagesordnungspunkt 7 wird von der heutigen
Tagesordnung abgesetzt, bleibt jedoch weiter im Geschäftsgang Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt: das Baugebiet
„Breidert“ wird vollumfänglich - abgesehen vom Sondergebiet - zum
reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO umgewidmet. |
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