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Vorlage - VO/0117/09  

 
 
Betreff: Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102\A 20.7
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
29.04.2009 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.04.2009 
29. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)     
05.05.2009 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Sondersitzung) ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
12.05.2009 
27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und unter Bezugnahme auf den mit der Evang. Kirch abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes A 20.7 „Erikastraße“ erarbeitet.

 

Dieser Entwurf sieht die Errichtung von lediglich 4 Wohneinheiten in maximal zweigeschossigen Doppel- oder Einzelhäusern vor. Die Baugrundstücksflächen reichen von 264 qm bis 379 qm. Unter Berücksichtigung von öffentlichen Verkehrsflächen zur Verbreiterung des Azaleenweges und der Ausweisung von Garagen und Stellplätzen könnte eine Spielplatzfläche von mindestens 415 qm verbleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens sind nunmehr die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die angrenzenden Kommunen zu hören. Parallel dazu kann auch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgen. Zur Billigung der Entwurfsfassung kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20.7 „Erikastraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für die Wohnbebauung sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes anstelle der bisher hier planungsrechtlich festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf – Kirche“.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein