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Sachverhalt/Begründung: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und unter
Bezugnahme auf den mit der Evang. Kirch abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag
wurde ein Entwurf des Bebauungsplanes A 20.7 „Erikastraße“
erarbeitet. Dieser Entwurf sieht die Errichtung von lediglich 4
Wohneinheiten in maximal zweigeschossigen Doppel- oder Einzelhäusern vor. Die
Baugrundstücksflächen reichen von 264 qm bis 379 qm. Unter Berücksichtigung von
öffentlichen Verkehrsflächen zur Verbreiterung des Azaleenweges und der
Ausweisung von Garagen und Stellplätzen könnte eine Spielplatzfläche von
mindestens 415 qm verbleiben. Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens sind nunmehr die
betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die angrenzenden Kommunen zu
hören. Parallel dazu kann auch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes
erfolgen. Zur Billigung der Entwurfsfassung kann der Beschluss über die
öffentliche Auslegung gefasst werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im
beschleunigten Verfahren aufgestellt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche
Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20.7 „Erikastraße“ im
Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414). Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V.
m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden
Flur 20 Nr. 456. Die genaue
Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für die
Wohnbebauung sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes anstelle der bisher
hier planungsrechtlich festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf –
Kirche“. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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